Die KNAPPSCHAFT Krankenversicherung gehört mit 1,4 Millionen Versicherten zu den kleineren Krankenkassen. Die dazugehörige Pflegeversicherung betreut rund 180 000 Pflegebedürftige.

Die KNAPPSCHAFT ist ein zuverlässiger Partner, der seinen Mitgliedern einen hervorragenden Service bietet. Dabei stehen die Menschen im Vordergrund. Auch Pflegebedürftige erhalten so die Möglichkeit auf eine selbstständiges Leben im Alter.

Inhalt

Alle Pflegeleistungen der KNAPPSCHAFT im Überblick

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen sind die Pflegeleistungen vorgegeben und hängen vom jeweiligen Pflegegrad ab. Bei der KNAPPSCHAFT setzt sich das Leistungsspektrum wie folgt zusammen:

Leistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld

332 €

573 €

765 €

947 €

Pflegesachleistung

761 €

1.432 €

1.778 €

2.200 €

teilstationäre Pflege

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

vollstationäre Pflege

125 €

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Zuschlag zum Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege

– max. 12 Monate: 5 %

– max. 24 Monate: 25 %

– max. 36 Monate: 45 %

– mehr als 36 Monate: 70 %

Verhinderungspflege im Jahr

1.612 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

Entlastungsbetrag

125 €

125 €

125 €

125 €

125 €

Wohnraumanpassung pro Maßnahme

4.000 €

4.000 €

4.000 €

4.000 €

4.000 €

Pflegehilfsmittelpauschale

bis zu 40 €

bis zu 40 €

bis zu 40 €

bis zu 40 €

bis zu 40 €

Wohngruppenzuschlag

214 €

214 €

214 €

214 €

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Bestellung

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

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Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

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Beantragung

Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

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Abwicklung

Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.

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Antragstellung bei der KNAPPSCHAFT

Die Krankenkasse und Pflegeversicherung hat einen umfangreichen Bereich auf ihrer Website eingerichtet, in dem Mitglieder alle notwendigen Anträge finden und bearbeiten können. Direkt am PC lässt sich der gewünschte Antrag ausfüllen und anschließend versenden. Alternativ kann der entsprechende Antrag auch ausgedruckt und postalisch eingereicht werden. In einigen Städten gibt es Geschäftsstellen, die Mitarbeiter nehmen Anträge auch persönlich entgegen. Ebenfalls steht ein Kundenportal mit persönlichen Log-in-Daten zur Verfügung. Lediglich der Erstantrag zur Pflegebedürftigkeit muss über die Kontaktmöglichkeiten gestellt werden. Nach der Antragstellung erfolgt die Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Einstufung nach folgenden Gesichtspunkten:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung)

Die wichtigsten Links im Überblick:

Kontakt zur KNAPPSCHAFT

Eigene Geschäftsstellen, ein Onlineportal und telefonische Beratungen – die KNAPPSCHAFT ist über viele Wege für ihre Mitglieder erreichbar. Somit können die Betroffenen selbst oder ihre Angehörigen schnell und unkompliziert die Pflegeleistungen anfordern.

Postanschrift

  • KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen

Service-Hotline: 0800 0200501

Service-Hotline für Hörgeschädigte

Rückrufservice

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