Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise zur Bestellung des PflegehilfeSets:
Eine unerwartete Pflegebedürftigkeit stellt alle Beteiligten auf eine harte Probe. Der Betroffene baut körperlich oder geistig ab und ist auf verstärkte Hilfe von Angehörigen und Freunden angewiesen. Diese wiederum stehen vielleicht mitten im Berufsleben oder haben selbst Familie und müssen nun ihren Tagesablauf neu strukturieren. Erteilt wird der Pflegegrad 1 bei geringer Beeinträchtigung wie Erkrankungen des Bewegungsapparates oder bei nicht ausreichender Fähigkeit, den Alltag allein zu meistern.
In den Leistungen für den Pflegegrad 1, die der Gesetzgeber zur Unterstützung vorsieht, sind zwar keine Sachleistungen wie die Betreuung durch einen Pflegedienst enthalten, jedoch sind sie eine finanzielle Unterstützung für Betroffene und Angehörige.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Dabei werden seitdem kognitive und körperliche Erkrankungen gleichgestellt. Der Pflegegrad 1 wurde neu eingeführt und wird erteilt, wenn Menschen nur gering in ihrer Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt sind. Nach dem neuen Begutachtungssystem werden dabei weniger als 27 Punkte erreicht. Der Betroffene benötigt in seiner Alltagsgestaltung lediglich eine helfende Hand bei Vorgängen, die ihm schwerfallen.
Menschen mit einem Pflegegrad 1 wohnen in ihrer eigenen Wohnung und erhalten notwendige Unterstützung durch Freunde und Angehörige. In einigen Fällen können externe Dienstleister hinzugezogen werden, um die pflegenden Familienmitglieder zu entlasten oder um sicherzustellen, dass auch in Abwesenheit eine optimale Versorgung stattfindet. Der Gesetzgeber sieht dafür eine geringe finanzielle Hilfe vor.
Sie sind pflegebedürftig und erhalten den Pflegegrad 1? Dann werden Ihnen von der Pflegekasse umfassende Beratungstermine angeboten, in denen Sie sich über Änderungen oder Ihre Möglichkeiten informieren können. Auch bei einem weiteren Abbau Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungen ist es ratsam, sich regelmäßig mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen, um schnell reagieren zu können und eventuell einen nächsthöheren Pflegegrad zu beantragen.
Darüber hinaus gehört es zu den Leistungen der Pflegekasse, den Angehörigen die häusliche Pflege näherzubringen. In Kursen und Schulungen werden Wissensgrundlagen und praktische Anleitungen vermittelt, die den Pflegealltag erleichtern.
Mit einem anerkannten Pflegegrad 1 wird dem Betroffenen bescheinigt, dass er seinen Alltag weitestgehend ohne Unterstützung bewältigen kann. Die Grundpflege – Waschen, Ankleiden, Toilettengang – sowie Nahrungszubereitung, das Essen oder die Haushaltsführung benötigen nur geringe Unterstützung.
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat wird in der Regel für kleinere Hilfestellungen investiert:
Die Betreuung durch einen Pflegedienst oder andere Pflegeprogramme ist hingegen nicht vorgesehen und wird auch vom Gesetzgeber nicht unterstützt. Dabei steht das Prinzip „häusliche Pflege vor stationärer Pflege“ im Mittelpunkt.
Einmalig erhalten die Pflegebedürftigen einen Betrag von 4000 Euro, um die Wohnung bei körperlichen Beeinträchtigungen so umzugestalten, dass es zu keinen Stürzen kommt. Dazu gehören ein barrierefreier Zugang in Badewanne oder Dusche sowie das Entfernen von Schwellen.
Eine Besonderheit stellt die Pflegehilfsmittelpauschale dar, die in allen Pflegegrade gezahlt wird. 40 Euro im Monat stehen Ihnen aktuell zur Verfügung, die Sie zweckgebunden für Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch verwenden können. Wir bieten Ihnen dafür unser PflegehilfeSet an, welches Ihnen monatlich zugestellt wird. Sie wählen aus sechs vorkonfigurierten Sets Ihre Hilfsmittel aus oder stellen sich ein individuelles PflegehilfeSet zusammen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir. Sie können aus folgenden Hilfsmitteln auswählen:
Die Leistungen im Überblick:
Art der Leistung | Höhe der Leistung |
Pflegegeld | -- |
Pflegesachleistungen | -- |
Kurzzeitpflege | -- |
Verhinderungspflege | -- |
Tages- und Nachtpflege | -- |
Vollstationäre Pflege | -- |
Entlastungsgeld | 125 Euro / Monat |
Pflegehilfsmittelpauschale | 40 Euro / Monat |
Hausnotruf | 23 Euro / Monat |
Zuschuss zu Wohngruppen | 214 Euro / Monat |
Anpassung des Wohnraumes | 4000 Euro einmalig |
Eine Pflegebedürftigkeit besteht nicht erst dann, wenn das Bett der einzige Aufenthaltsort ist oder keine eigene Haushaltsführung mehr möglich ist. Somit ist ein frühzeitiger Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades ratsam, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Im Zuge dessen können auch erste wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung vorgenommen werden.
Ihre Angehörigen spüren mit der Beantragung des Pflegegrades 1 ebenfalls eine Erleichterung, da nicht mehr alle pflegerischen Aufnahmen von ihnen übernommen werden müssen. Mit einer umfassenden Beratung in einem Pflegestützpunkt wird Ihnen schnell weitergeholfen.
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
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