Pflege der Eltern – wenn sich das Blatt wendet

 

Viele Kinder verdanken ihren Eltern ein Leben voller Liebe, Fürsorge und unvergesslicher Momente. Doch mit der Zeit können sich die Rollen innerhalb der Familie ändern und plötzlich finden Sie sich in der Position der Pflegenden und Unterstützenden wieder. Ob Unfall, Operation, Krankheit oder Alter – es gibt verschiedene Gründe, warum Eltern von einem Tag auf den anderen auf Hilfe bei ganz alltäglichen Dingen angewiesen sind und ihr Leben nicht mehr allein bewältigen können.

Die Pflege der Eltern ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Sie auf eine emotionale Reise mitnimmt – eine Reise, die Ihnen die Bedeutung von Hingabe, Geduld und unermüdlicher Fürsorge lehrt. In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, wie sich eine Pflegebedürftigkeit äußert, welche Möglichkeiten es für die Betreuung gibt und wie sich Pflege und Beruf vereinbaren lassen.

Inhalt

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden – was bedeutet das?

 

Wenn Menschen aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, sich selbstständig um ihre alltäglichen Bedürfnisse zu kümmern, liegt laut Gesetz (SGB XI § 14 und 15) eine Pflegebedürftigkeit vor. Betroffene benötigen Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten wie der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und medizinischen Versorgung. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern.

Welche Anzeichen gibt es für eine Pflegebedürftigkeit?

 

Eine Pflegebedürftigkeit der Eltern kann sich auf verschiedene Weise äußern. Achten Sie auf folgende Anzeichen:

  • Die Eltern haben plötzlich Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben wie beim Anziehen, Waschen oder Essen.
  • Ihre Bewegungen werden langsamer oder wirken unsicher, sie stürzen häufiger oder benötigen Hilfe beim Gehen oder Treppensteigen.
  • Der Umgang mit Medikamenten fällt ihnen zunehmend schwerer.
  • Es kommt zu einer Verschlechterung des Gedächtnisses, zu Orientierungsproblemen, Verwirrtheitszuständen oder Veränderungen des Denkvermögens.
  • Die Eltern ziehen sich immer mehr zurück, meiden den Kontakt zu Freunden und Familie und schränken ihre sozialen Aktivitäten ein.

Wichtig: Natürlich können die Anzeichen individuell variieren. Zudem müssen sie nicht zwangsläufig auf eine Pflegebedürftigkeit hinweisen. Um eine genaue Einschätzung des Gesundheitszustandes Ihrer Eltern zu erhalten, ist eine professionelle ärztliche Beurteilung und Beratung unerlässlich.

Die Pflege der Eltern organisieren – die Möglichkeiten im Überblick

Die Pflege der Eltern erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung. Welche Möglichkeiten der Betreuung es gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Tagespflege

In Tagespflegeeinrichtungen werden – wie es der Name schon sagt – ältere Menschen tagsüber betreut. Das entlastet nicht nur pflegende Angehörige, sondern stellt auch für die Betroffenen eine schöne Abwechslung dar. Statt allein zu Hause zu sein, verbringen sie den Tag in angenehmer Atmosphäre mit anderen und können so ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten. Durch verschiedene Aktivitäten wie Gymnastik, Gedächtnistraining, gemeinsames Zeitunglesen, Spiele, Spaziergänge und Co. werden die kognitiven Fähigkeiten gefördert. Außerdem können Ihre Eltern so länger zu Hause wohnen bleiben.

 

24-Stunden-Pflege

Diese sehr individuelle Form der Seniorenbetreuung erfolgt in den eigenen vier Wänden. Dabei lebt eine ausgebildete Pflegekraft mit im Haus oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Sie übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Aufgaben der Grundpflege und der aktivierenden Pflege, hat immer ein offenes Ohr für Sorgen und Ängste und steht für gemeinsame Aktivitäten zur Verfügung. Die Leistungen werden je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit und den persönlichen Bedürfnissen der Betroffenen abgestimmt.

 

Pflegeheim

Wenn die Pflege der Eltern zu Hause nicht mehr möglich oder eine intensivere Betreuung erforderlich ist, kann sich der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung wie ein Pflegeheim oder eine Seniorenresidenz als sinnvoll erweisen. Dort werden sie jederzeit medizinisch versorgt, haben Kontakt zu anderen Senioren und vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Außerdem können Sie als Kind sicher sein, dass Ihre Eltern in guten Händen sind.

Betreutes Wohnen

Bei diesem Betreuungskonzept handelt es sich um einen guten Kompromiss zwischen häuslicher Pflege und dem Umzug in ein Pflegeheim. Hier leben pflegebedürftige Menschen in einer eigenen barrierefreien Wohnung, können aber jederzeit pflegerische Hilfe in Anspruch nehmen. Oft gibt es diverse Freizeitangebote, die genutzt werden können, oder auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Cafés, Hobbyräume und Bibliotheken. Ein großer Vorteil des betreuten Wohnens: Ihre Eltern behalten ihre Privatsphäre und Selbstständigkeit. Voraussetzungen sind natürlich, dass sie noch einigermaßen mobil sind und nur eine leichte Pflegebedürftigkeit vorliegt.

 

Häusliche Pflege

Die häufigste Form der Betreuung ist die häusliche Pflege, die sehr vielfältig ausfallen kann. Sie kann beispielsweise durch nahe Angehörige – beispielsweise die Kinder – erfolgen. Ein großer Vorteil dabei: Die Eltern können in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und profitieren von einem weitestgehend selbstbestimmten Leben und mehr Lebensqualität. Viele Familien nehmen aber auch die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, die mehrmals am Tag vorbeikommen und bei alltäglichen Verrichtungen helfen, und Haushaltshilfen in Anspruch. Diese entlasten pflegende Angehörige z. B. während der Arbeitszeit oder bei verschiedenen Aufgaben wie Kochen, Einkaufen oder Waschen.

Die häusliche Pflege Ihrer Eltern kann aber auch so aussehen: Ein ambulanter Pflegedienst oder eine Sozialstation übernimmt die Betreuung zu Hause komplett.

Es ist wichtig, die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern zu kennen. Darüber hinaus spielen auch die finanziellen Aspekte der verschiedenen Betreuungsoptionen bei der Wahl eine Rolle. Lassen Sie sich professionell beraten, um die beste Lösung für Ihre Eltern zu finden.

 

Pflegeleistungen beantragen – so einfach geht’s

 

Um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, müssen diese beantragt werden und ein Pflegegrad vorliegen. So gehen Sie vor:

  1. Rufen Sie bei der Pflegekasse an oder schreiben Sie einen formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Auch möglich: E-Mail oder Fax. Die Antragstellung sollte durch die betroffene Person selbst erfolgen. Ist dies nicht möglich, benötigen Sie als Angehöriger eine Vollmacht.
  2. Füllen Sie das Antragsformular aus.
  3. Sie erhalten einen Termin zur Feststellung des Pflegegrades.
  4. Ein von der Pflegekasse beauftragter Gutachter kommt zu Ihren Eltern nach Hause und erfasst anhand verschiedener Module alle wichtigen Punkte einer Pflegebedürftigkeit.
  5. Anhand folgender Kriterien wird nun der Pflegegrad ermittelt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen, Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.
  6. Sie erhalten den Bescheid auf Pflegeleistungen. Lehnt die Kasse Ihren Antrag ab oder sind Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden, können Sie innerhalb eines Monats – vom Tag der Zustellung an gerechnet – Widerspruch einlegen.

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Wie lassen sich Pflege und Beruf vereinbaren?

 

Beruf, die eigene Familie und die Pflege der Eltern unter einen Hut zu bekommen, stellt eine große Herausforderung dar. Schließlich soll niemand zu kurz kommen – vor allem nicht Sie selbst. Um alle Dinge, die Ihnen wichtig sind, miteinander zu vereinbaren, bedarf es einer guten Organisation. Vor allem sollten Sie Ihre rechtlichen Ansprüche kennen, wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen. Wir erklären Ihnen, was möglich ist.

Es gibt zwei Gesetze, die die Rechte pflegender Angehöriger festhalten: das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG).

  • Das Pflegezeitgesetz ermöglicht Arbeitnehmern eine zeitlich befristete Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen, um die Erstversorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen zu übernehmen und die weitere Betreuung zu organisieren. In diesem Zeitraum erhalten Sie das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, das einem bezahlten Sonderurlaub gleichkommt. Darüber hinaus ermöglicht das Pflegezeitgesetz eine Auszeit von bis zu 6 Monaten, in der die Arbeitszeit reduziert oder ganz ausgesetzt wird und ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Voraussetzung dafür: Sie sind in einem Unternehmen tätig, das mehr als 15 Personen beschäftigt. Gehalt gibt es während Ihrer Pflegezeit nicht – einen finanziellen Ausgleich können Sie beispielsweise über das Pflegegeld Ihres Angehörigen erhalten.
  • Wenn Sie Ihre Eltern oder ein Elternteil länger als 6 Monate pflegen, können Sie die im Familienpflegezeitgesetz geregelte Familienpflegezeit nutzen. Diese beträgt bis zu 24 Monate. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche für Ihren Arbeitgeber arbeiten.

Gut zu wissen: Während der Pflegezeit haben Sie Anspruch auf ein zinsloses staatliches Darlehen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Wichtig ist, ehrlich mit dem Arbeitgeber über Ihre Situation zu sprechen und nach Lösungen zu suchen, die für beide Seiten akzeptabel sind. Eine gute Planung, Organisation und auch Prioritätensetzung können helfen, die Pflege der Eltern, den Beruf und auch das eigene Leben bestmöglich zu vereinbaren.

Häufige Fragen rund um die Pflege der Eltern

Was muss ich wissen, wenn ich meine Eltern pflege?

  • Informieren Sie sich über die individuellen Bedürfnisse Ihrer Eltern, aber auch über Krankheiten, Medikamente, Pflegeanforderungen und eventuelle Einschränkungen.
  • Lassen Sie sich professionell beraten.
  • Schaffen Sie ein sicheres und barrierefreies Umfeld. Potenzielle Stolperfallen sollten beseitigt werden, außerdem sind Haltegriffe und möglicherweise ein Pflegebett notwendig.
  • Die Pflege der Eltern kann physisch und emotional belastend sein – achten Sie auf Ihre eigene Gesundheit. Legen Sie regelmäßig Pausen ein und nehmen Sie die Hilfe anderer an.
  • Erkundigen Sie sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.

Welche Entlastungsangebote gibt es für pflegende Angehörige?

Wenn Sie selbst krank werden, beruflich verreisen müssen oder eine Pause brauchen, können Sie Leistungen wie die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege für maximal 8 Wochen und bis zu 1.774 Euro im Jahr, die der Verhinderungspflege für maximal 6 Wochen und bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

Darüber hinaus können ambulante Pflegedienste bei der Medikamenteneinnahme, bei der Körperpflege, beim Ankleiden und vielem mehr unterstützen. Kuren und Rehas können Sie ebenfalls bei der Krankenkasse beantragen.

Was ist Elternunterhalt und wann sind Kinder dazu verpflichtet?

Wenn Eltern pflegebedürftig werden und ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu tragen, können die Kinder – unter bestimmten Voraussetzungen – zur finanziellen Unterstützung herangezogen werden. Der sogenannte Elternunterhalt ist im BGB § 1601 und § 1602 geregelt. Verdienen Sie weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr, müssen Sie keinen Elternunterhalt zahlen.

Wo kann ich mich zum Thema Pflege der Eltern informieren?

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, wenn die eigenen Eltern den Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Dazu zählen beispielsweise die Krankenkasse oder der Hausarzt der Eltern, örtliche Pflegestützpunkte oder auch sogenannte Seniorenbüros.

Muss ich die Pflege meiner Eltern übernehmen?

Nein, niemand ist verpflichtet, einen nahen Angehörigen zu pflegen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Betreuung der Eltern anderweitig abzudecken.

Was steht mir zu, wenn ich meine Eltern pflege?

Als pflegender Angehöriger haben Sie die Möglichkeit, für Ihre Pflegetätigkeit das Pflegegeld des Betroffenen zu erhalten. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab. Darüber hinaus können Sie kostenlose Pflegekurse in Anspruch nehmen, die von der Pflegekasse angeboten werden. Wenn Sie Ihre Eltern pflegen, zahlt die Pflegekasse für Sie in Ihre Rentenkasse ein.

Hinweis

Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »

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