Pflegehilfe: Die richtige Wahl im Pflegefall
Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kann in manchen Fällen plötzlich und unerwartet eintreten. Nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit kann ein Betroffener häufig den Alltag nicht mehr allein bewerkstelligen. Pflegende Angehörige benötigen nun schnellstmöglich Unterstützung und müssen sich um Pflegehilfe kümmern.
Dabei ist die richtige Pflegehilfe nicht nur die Wahl des Wohnortes während der Dauer der Pflegebedürftigkeit. Oftmals wollen die Betroffenen ihre vertrauten Wände nicht verlassen. Pflegehilfe erhalten Sie auch in der alltäglichen Unterstützung mobilisierender und Lebensqualität erhaltender Maßnahmen.
Welche Optionen Ihnen dabei zur Auswahl stehen und wie Sie die passende Pflegehilfe finden, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.
Drohende Pflegebedürftigkeit: Was ist zu tun?
Wenn nach einem Unfall oder einer Krankheit das Leben auf den Kopf gestellt wird, gilt es für Angehörige, die Ruhe zu bewahren und die ersten Schritte für eine fürsorgliche Pflegehilfe in die Wege zu leiten.
- Pflegegrad beantragen
- Wohnsituation klären
- Welche Unterstützung ist die richtige Pflegehilfe?
In manchen Fällen sind die Betroffenen zum Zeitpunkt der nötigen Beantragungen noch in medizinischer Behandlung, so dass es sehr hilfreich sein kann sich die nötigen Vollmachten bereits frühzeitig ausstellen zu lassen. Damit gehen Sie später möglichen bürokratischen Hürden aus dem Weg.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere im Falle einer auftretenden Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person an Stelle des Vollmachtgebers entscheidet. Persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten ist daher von besonderer Bedeutung. Es lassen sich dabei alle Entscheidungen treffen, die bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen allein nicht mehr möglich sind. Dazu zählen:
- Alle finanziellen Belange
- Wahl des Wohnortes
- Alltägliche Entscheidungen, die rechtsfähiges Denken und Handel voraussetzen
Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Betreuungsverfügung. Sie legt fest, welche Person zum Wohl des Betroffenen handeln darf. In diesen Bereich gehören auch Festlegungen, die hinsichtlich der Pflegehilfe getroffen werden müssen.
Die Patientenverfügung regelt alle Bestimmungen der medizinischen Behandlung. Wenn keine eigene Willensäußerung mehr möglich ist, entscheiden ohne eine Patientenverfügung die Mediziner über das weitere Vorgehen.
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Der Pflegefall tritt ein: So handeln Sie richtig
Der schlimme Fall tritt ein und ein Angehöriger ist plötzlich nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen, hat jedoch mit Vollmachten vorgesorgt, dann können Sie schnell agieren und aktiv werden.
Pflegegrad beantragen
Bei der Pflegekasse kann die Antragstellung auf einen Pflegegrad formlos erfolgen. Ein einfacher Anruf reicht, um die Frist zu wahren. Anschließend erhalten Sie alle Unterlagen per Post und können sie in Ruhe ausfüllen. Die erste Kontaktaufnahme wird registriert und entscheidet über den Leistungseintritt.
Im nächsten Schritt wird die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit der Begutachtung beauftragen. Ein speziell geschulter Sachverständiger legt anhand von festgelegten Kriterien das Maß der Pflegebedürftigkeit fest. Daraus resultieren anschließend der erteilte Pflegegrad und die zu erbringende Leistung.
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Probleme
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
- Alltagsgestaltung und soziales Leben
Feststellung des Pflegegrades
Die Feststellung der Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt nach der Begutachtung durch die zuständige Pflegekasse nach einem Punktesystem.
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung
Die Leistungen für die einzelnen Pflegegrade im Überblick
Folgende Leistungen werden von der Pflegekasse bezahlt:
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Teilstationäre Pflege | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|---|
1 | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 125 Euro |
2 | 332 Euro | 761 Euro | 689 Euro | 770 Euro |
3 | 573 Euro | 1.432 Euro | 1.298 Euro | 1.262 Euro |
4 | 765 Euro | 1.778 Euro | 1.612 Euro | 1.775 Euro |
5 | 947 Euro | 2.200 Euro | 1.995 Euro | 2.005 Euro |
Wohnsituation klären
Je nachdem, wie schwerwiegend die Pflegebedürftigkeit ist, kann es für den Betroffenen nötig sein, den Wohnort zu wechseln. Der Gesetzgeber fördert in besonderem Maße die häusliche Pflege und somit die Pflegehilfe durch ambulante Pflegedienste und pflegende Angehörige, allerdings ist in manchen Fällen eine professionelle Pflegehilfe notwendig. Für eine Betreuung stehen mehrere Optionen zur Auswahl.
- Stationäre Einrichtung
- Wohngemeinschaft
- Häusliche Pflege
Welche Unterstützung ist die richtige Pflegehilfe?
In Abhängigkeit zur Pflegebedürftigkeit im Alltag, kommen folgende Pflegeformen infrage.
Stationäre Pflege
Die Unterbringung in einem Pflegeheim erfolgt im Zusammenhang mit einer umfänglichen pflegerischen Betreuung. Die Betroffenen wohnen in Ein- oder Zwei-Bett-Zimmern und erhalten zu jedem Tages- und Nachtzeitpunkt die erforderliche Pflegehilfe, soziale Betreuung und auch die nötige Unterstützung bei der eigenen Haushaltsführung. In den vergangenen Jahren hat sich die Art und Weise der Pflegehilfe soweit gewandelt, dass Pflegebedürftige ihren Alltag eigenständig bestimmen können und die Pflegehilfe bedürfnisorientiert stattfindet.
Die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung kann unabhängig vom Pflegegrad erfolgen und bedarf lediglich einer ärztlichen Bescheinigung. Dabei wird lediglich die pflegerische Verantwortung in die Hände von geschulten Fachkräften gegeben, die moralische Verantwortung obliegt weiter bei der Familie.
Häusliche Pflege
Die Betreuung in den eigenen vier Wänden ist für viele Betroffene die erste Wahl, da sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können und auch die sozialen Kontakte nicht vernachlässigen oder aufgeben müssen. Neben der Pflege durch die Angehörigen kann auch ein ambulanter Pflegedienst umfassende Pflegehilfe übernehmen.
Je nachdem welcher Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Leistungen, die vollbracht werden. Die Abrechnung erfolgt bei anerkannten ambulanten Pflegediensten in der Regel zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsträger. Zusätzliche Tätigkeiten muss der Pflegebedürftige eigenständig finanzieren.
Pflegehilfe in einer Wohngemeinschaft
Eine gute Alternative zwischen der häuslichen Pflege und der Betreuung in einer stationären Einrichtung ist die Pflege in einer Wohngemeinschaft. Das soziale Gefüge ist so gestaltet, dass alle dort lebenden Parteien voneinander profitieren. Die Pflegebedürftigen werden automatisch in alle Handlungen eingebunden – so wie es anhand ihrer körperlichen und geistigen Verfassung möglich ist. Zugleich haben alle Gepflegten die Möglichkeit, ihren Alltag selbstbestimmt zu planen und soziale Interaktion ist immer gegeben.
In einer betreuten Wohngemeinschaft ist für die Pflegehilfe jederzeit fachlich geschultes Personal anwesend. Die Pflegekräfte können jederzeit Pflegehilfe bei allen Erkrankungsbildern leisten. Unterstützung im Alltag, bei der Haushaltbewältigung, aber auch bei dementiellen Dysfunktionen, Ernährungsstörungen oder Inkontinenz gehören zu ihrem Aufgabenbereich.
Weitere Möglichkeiten der Pflegehilfe
In manchen Fällen ist die Pflegebedürftigkeit nicht so schwerwiegend, dass die Betreuung gleich in einer externen Einrichtung erfolgen muss. Jedoch gibt es Situationen, in denen sich die pflegenden Angehörigen wohler fühlen, wenn die Betroffenen unter Aufsicht sind. So können die Angehörigen ihrem regulären Beruf weiterhin nachgehen und auch während einer Urlaubsreise oder anderer Abwesenheit ist die pflegebedürftige Person weiterhin betreut. Die Pflegehilfe kann in solchen Zeiten in unterschiedlichen Varianten erfolgen:
24-Stunden-Pflege
Die Betreuung erfolgt in Pflegeteams rund um die Uhr in den eigenen vier Wänden. Auch während der nächtlichen Ruhezeiten ist ein fachlich kompetenter Ansprechpartner da. Die pflegebedürftige Person ist nicht allein im eigenen Haushalt. Trotz der Betreuung rund um die Uhr kann der Pflegebedürftige ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen, erhält allerdings in den Bereichen, wo er Pflegehilfe benötigt, Hilfestellungen. Dabei werden die arbeitsrechtlichen Regelungen eingehalten.
Tages- und Nachtpflege
Die teilstationäre Pflege erfolgt hierbei zu den Zeiten, wo keine Pflegeperson den Umgang sicherstellen kann. Sie dient hierbei der Ergänzung der normalen Pflege und ist eine Kombination aus der häuslichen und der stationären Pflege. In der Tagespflege verbringen die Pflegebedürftigen den Tagesablauf auswärtig in einer Betreuungseinrichtung. Dabei können Therapien wahrgenommen werden, aber auch die Mahlzeiten sind gesichert. Die Nachtpflege erfolgt zur Ruhezeit stationär und ermöglicht somit den Pflegebedürftigen und dem pflegenden Angehörigen eine ruhige Nacht. Die Tages- und Nachtpflege dient einerseits zur Verhinderung der Heimunterbringung, kann allerdings auch einen sanften Übergang dahingehend bieten.
Verhinderungs- oder Ersatzpflege
Die pflegende Person hat natürlich einen Anspruch auf die eigene Erholung. Nicht selten unterliegen sie einer Mehrfachbelastung aus Beruf, eigener Familie und der häuslichen Pflege, so dass auch sie Kraft tanken oder eigene Krankheiten auskurieren müssen. Von der Pflegekasse werden bis zu 42 Tage im Kalenderjahr für diese Pflegehilfe gewährt. Dafür kann ein ambulanter Pflegedienst konsultiert werden, der die Tätigkeiten der häuslichen Pflege übernimmt.
Kurzzeitpflege
Die Pflegehilfe ist auf maximal vier Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Für den Fall, dass bisher noch keine Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurden, lässt sich so der Zeitraum erweitern. Die Kurzzeitpflege dient ebenfalls zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und beinhaltet alle Hilfestellung der häuslichen Pflege. Die Pflegehilfe kommt vorwiegend zum Einsatz, wenn eine langsame Gewöhnung an eine vollstationäre Pflege erfolgen soll oder in bestimmten Ausnahmesituationen eine reine häusliche Pflege nicht gewährleistet werden kann.
Ausländische Pflegekräfte
Eine Pflegehilfe aus dem europäischen Ausland ist für viele Pflegebedürftige eine Möglichkeit, eine umfassende Betreuung zu erhalten. Da sie häufig nicht bei der Pflegekasse anerkannt sind, müssen die entstehenden Kosten vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. In manchen Fällen kann die Lösung günstiger erscheinen, da er ja Pflegegeld bezieht und keine Kosten für die Betreuung durch eine ambulante Pflegehilfe anfallen. Eine ausländische Pflegehilfe muss den gesetzlichen Mindestlohn erhalten und es muss die Einhaltung der Ruhe- und Erholungszeiten gewährleistet werden. Um auch rechtlich auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich pflegende Angehörige mit einem ausländischen Pflegedienst oder einer spezialisierten Pflegeagentur auseinandersetzen.
Leistungen in der häuslichen Pflegehilfe
In der häuslichen Pflege übernehmen Angehörige oder ambulante Pflegedienste die soziale, medizinische und alltägliche Betreuung eines pflegebedürftigen Patienten. Während ein Familienangehöriger freier in der Ausgestaltung der Tätigkeiten ist und wesentlich stärker auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen eingehen kann, sind die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes wesentlich strukturierter und beinhalten folgende Bereiche:
- Medizinische Behandlungspflege: Wundversorgung, Medikamentengabe nach Verordnung, Verabreichung von Injektionen
- Grundpflege: Körperpflege, Wäschewechsel, Ernährung, Mobilitätserhaltung, gesundheitserhaltende Lagerung, Förderung und Training der Fähigkeiten
- Hauswirtschaftliche Hilfe: Kochen, Einkaufen, Wohnraumpflege
- Soziale Unterstützung: gemeinsame Beschäftigung, begleitende Gänge zu Terminen oder Veranstaltungen
- Beratung und Pflegekurse für Betroffene und deren Angehörige
Pflegedienste werden zudem hinsichtlich der Qualitätssicherung regelmäßig durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft.
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »