Pflegebedürftig sind und damit ein Anrecht auf den Pflegegrad 5 haben nach dem Gesetz Personen, die schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit vorweisen können und nach besonderen Aufwendung in der pflegerischen Versorgung verlangen. Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, der erteilt wird. Er bietet das umfangreichste Leistungsspektrum – sowohl hinsichtlich der finanziellen Versorgung als auch bei den Sachleistungen.

Betroffene mit dem Pflegegrad 5 werden fast ausschließlich in einer stationären Einrichtung betreut. Sie erhalten von uns einen detaillierten Überblick, welche Pflege- und Sachleistungen Ihnen zustehen und welche Bedingungen dabei erfüllt werden müssen.

Inhalt

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat Richtlinien entworfen, die ein einheitliches Vorgehen bei der Erteilung eines Pflegegrades verlangen. Kognitive und körperliche Einschränkungen sind gleichgestellt, wichtig ist die Schwere der Beeinträchtigung bei der Alltagsbewältigung. Nach einem Punktesystem wird der Allgemeinzustand bewertet und daraus erfolgt die Ermittlung des Pflegebedarfes. Das reicht von Pflegegrad 1 – bei lediglich geringen Auswirkungen – bis zum Pflegegrad 5 – meist einhergehend mit Bettlägerigkeit.

Die Betroffenen sind nicht mehr in der Lage, einen eigenen Haushalt zu führen, noch ihre Bedürfnisse zu verbalisieren. Bei schweren Erkrankungen oder geistigen Defiziten ist es ihnen auch nicht mehr möglich, ihre medizinische Situation richtig einzuschätzen. Therapien und Behandlungen werden weiterhin durchgeführt, um eine Verschlechterung zu verhindern.

Der Pflegegrad 5 ermöglicht einen höheren Pflegeaufwand und auch die finanzielle Unterstützung fällt höher aus. Somit ist eine bedürfnisorientierte Pflege auch bei schwersten Einschränkungen möglich.

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So erhalten Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet.

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Bestellung

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

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Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

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Beantragung

Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

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Abwicklung

Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.

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Leistungen bei Pflegegrad 5

Höhere Sach- und Geldleistungen sind nach der Erteilung des Pflegegrades 5 möglich. Die Unterstützung wird an die neuen Lebensumstände angepasst, so leben doch viele Betroffene in einer stationären Einrichtung und haben einen größeren Pflegeaufwand. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz spielt der personelle und zeitliche Rahmen keine Rolle mehr, auch bei der größtmöglichen Einschränkung stehen die individuellen Bedürfnisse im Vordergrund. Die Beantragung kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, wenn sich der allgemeine Zustand – beispielsweise bei fortschreitender Demenzerkrankung – ändert.

Die Leistungen im Überblick

Art der Leistung Höhe der Leistung
Pflegegeld 947 Euro / Monat
Pflegesachleistungen 2.200 Euro / Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro / Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro / Jahr
Tages- und Nachtpflege 1.995 Euro / Monat
Vollstationäre Pflege 2.005 Euro / Monat
Entlastungsgeld 125 Euro / Monat
Pflegehilfsmittelpauschale bis zu 40 Euro / Monat
Hausnotruf 25 Euro / Monat
Zuschuss zu Wohngruppen 214 Euro / Monat
Anpassung des Wohnraumes 4.000 Euro einmalig

Unterstützende Leistungen

Die finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld sichert den Lebensunterhalt. Ein großer Posten in der Leistungserbringung sind die Sachleistungen, welche die Pflegekasse direkt mit der Betreuungseinrichtung abrechnet. Damit sollen die Kosten für die Unterbringung und die pflegerischen Maßnahmen abgedeckt werden. Mit einem Pflegegrad 5 stehen Ihnen weitere zusätzliche Leistungen zu.

Beratungsleistungen

Um jederzeit auf einem aktuellen Stand zu sein, was die pflegerischen Möglichkeiten betrifft, steht jedem Betroffenen und seinem gesetzlichen Vertreter eine umfassende Beratung zu. Hierbei erfahren Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Mobilisation zu erhalten oder was es bei der täglichen Grundpflege zu beachten gibt. Sie können den Beratungstermin zweimal im Jahr wahrnehmen und werden auch über die gesetzlichen Vorschriften und Ihre Möglichkeit zum Widerspruch informiert. Häufig wird ein Pflegegrad 5 nicht im ersten Antrag erfüllt, ein Einspruch kann den gewünschten Erfolg bringen.

PflegehilfeSet

Bettlägerige oder schwerstbeeinträchtige Personen haben zudem einen hohen Verbrauch an Pflegehilfsmitteln. Ob zur Desinfektion oder als Schutz vor Infektionskrankheiten – eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale gewährt der Gesetzgeber in Höhe von bis zu 40 Euro, sollte die pflegebedürftige Person noch zu Hause gepflegt werden. Dazu gehören:

  • Mundschutz
  • FFP2-Masken
  • Einmal-Schutzschürzen
  • saugende Betteinlagen
  • Fingerlinge
  • Flächendesinfektion
  • Hautdesinfektion
  • Einmalhandschuhe
  • Einmal-Schutzservietten mit Auffangtasche
Hinweis

Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »

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