Pflegehilfsmittelpauschale schnell und unbürokratisch beantragen
Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause? Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro monatlich, auf die Sie nach dem § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XI ein Anrecht haben, können Sie unbürokratisch beantragen. Damit können Sie verschiedene Hilfsmittel, die Ihnen den Alltag der täglichen Pflege erleichtern werden, anschaffen. Sichern Sie sich die Pflegehilfsmittelpauschale ohne Zuzahlung in Höhe von 480 Euro im Jahr, die Ihnen als pflegender Angehöriger gesetzlich zusteht. Sie erhalten die wichtigen Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenfrei nach Hause geliefert und können den Inhalt des Pflegehilfsmittel-Sets individuell zusammenstellen. Ohne Vertragsbindung und versteckte Kosten gehen Sie kein Risiko ein. Sie können das Pflegehilfsmittel-Set jederzeit wieder abbestellen. Weiteren Pflegebedarf finden Sie in unserem Onlineshop.

Bestellen Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel kostenfrei mit dem PflegehilfeSet. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wir übernehmen für Sie die Abrechnung.
Unkomplizierte Beantragung und Abrechnung der Pflegehilfsmittelpauschale
Als pflegender Angehöriger haben Sie eine hohe Verantwortung, wenn Sie ein Familienmitglied zu Hause pflegen und betreuen. Daher sollen Ihnen bei der Beantragung und Abrechnung keinerlei Umstände entstehen. Diese Aufgaben erledigen wir für Sie, denn die Pflegekasse übernimmt die Kosten zu 100 %. Das PflegehilfeSet ist für Sie vollkommen kostenlos. Ihnen entstehen keine zusätzlichen oder versteckten Kosten und wir versenden Ihr Pflegehilfe-Set versandkostenfrei zu Ihnen nach Hause. Der Anspruch auf den Betrag von 40 Euro brutto ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmung des § 40 SGB XI. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegehilfsmittelpauschale ist der anerkannte Pflegegrad des Patienten. Auch wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, steht Ihnen die Pauschale zu.
Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder sind selbst pflegebedürftig? Sichern Sie sich das PflegehilfeSet im Wert von 40,- Euro?!
So bekommen Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet nach Hause.
Bestellung
Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.
Lieferung
In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

Beantragung
Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Abwicklung
Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.
Die Pflegehilfsmittelpauschale für Ihr Pflegehilfeset
Stellen Sie sich Ihr Set in unserem Konfigurator individuell aus den folgenden Pflegehilfsmitteln zusammen: Einmal-Schutzschürzen, Händedesinfektion, Mundschutz, Flächendesinfektion, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlage und Fingerlinge. Alle Pflegehilfsmittel beziehen wir von renommierten Herstellern und garantieren Ihnen eine erstklassige Qualität im täglichen Gebrauch.
Bei der individuellen Konfiguration wählen Sie sowohl die gewünschten Pflegehilfsmittel als auch die Anzahl im Rahmen der verfügbaren Pauschale von 40 € brutto selbst aus. Mit der Pflegehilfsmittelpauschale erhalten Sie jeden Monat pünktlich und zuverlässig wichtige Hilfsmittel zur Unterstützung der täglichen Pflege. Sie können Ihr Pflegehilfeset ganz bequem online, per Mail oder Fax bestellen. Für die telefonische Bestellung erreichen Sie uns unter 0800 5015637. Sie haben noch Fragen zur Pflegehilfsmittelpauschale? Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »