Pflegehilfsmittelpauschale schnell und unbürokratisch beantragen

Pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad zu Hause? Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro monatlich, auf die Sie nach dem § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XI ein Anrecht haben, können ganz unbürokratisch in Anspruch genommen werden. Sie müssen sich nur Ihr PflegehilfeSet zusammenstellen einfach nur zusammenstellen. Im Anschluss übernehmen wir den Papierkram für Sie. Damit können Sie sich verschiedene Hilfsmittel, die Ihnen den Alltag der täglichen Pflege erleichtern werden, bequem nach Hause liefern lassen. Sichern Sie sich die Pflegehilfsmittelpauschale ohne Zuzahlung in Höhe von 480 Euro im Jahr, die Ihnen als pflegender Angehöriger gesetzlich zusteht.

Sie erhalten die wichtigen Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenfrei nach Hause geliefert und können den Inhalt des PflegehilfeSets individuell zusammenstellen. Ohne Vertragsbindung und ohne versteckte Kosten – Sie gehen kein Risiko ein.

Inhalt
kostenfreie PflegehilfsmittelPflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat gratis

Bestellen Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel kostenfrei mit dem PflegehilfeSet. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wir übernehmen für Sie die Abrechnung.

Unkomplizierte Beantragung und Abrechnung der Pflegehilfsmittelpauschale

Als pflegender Angehöriger haben Sie eine hohe Verantwortung, wenn Sie ein Familienmitglied zu Hause pflegen und betreuen. Daher sollen Ihnen bei der Beantragung und Abrechnung keinerlei Umstände entstehen. Diese Aufgaben erledigen wir für Sie, denn die Pflegekasse übernimmt die Kosten zu 100 %. Das PflegehilfeSet ist für Sie vollkommen kostenlos. Ihnen entstehen keine zusätzlichen oder versteckten Kosten und wir versenden Ihr Pflegehilfe-Set versandkostenfrei zu Ihnen nach Hause. Der Anspruch auf den Betrag von 40 Euro brutto ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmung des § 40 SGB XI. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegehilfsmittelpauschale ist der anerkannte Pflegegrad des Patienten. Auch wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, steht Ihnen die Pauschale zu.

Produkte des PflegehilfeSets

Auswahl

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

Mehr zu den Produkten

Pflegehilfsmittel kostenlos erhalten

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder sind selbst pflegebedürftig? Sichern Sie sich das PflegehilfeSet im Wert von 40,- Euro!

So erhalten Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet.

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Bestellung

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

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Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

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Beantragung

Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

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Abwicklung

Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.

Pflegehilfsmittel auswählen

Die Pflegehilfsmittelpauschale für Ihr Pflegehilfeset

Stellen Sie sich Ihr Set in unserem Konfigurator individuell aus den folgenden Pflegehilfsmitteln zusammen:

  • Einmal-Schutzschürzen
  • Händedesinfektion
  • Mundschutz
  • Flächendesinfektion
  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge

Alle Pflegehilfsmittel beziehen wir von renommierten Herstellern und garantieren Ihnen eine erstklassige Qualität im täglichen Gebrauch.

Bei der individuellen Konfiguration wählen Sie sowohl die gewünschten Pflegehilfsmittel als auch die Anzahl im Rahmen der verfügbaren Pauschale von 40 € brutto selbst aus. Dank der Pflegehilfsmittelpauschale erhalten Sie jeden Monat pünktlich und zuverlässig wichtige Hilfsmittel zur Unterstützung der täglichen Pflege.

Sie haben noch Fragen zur Pflegehilfsmittelpauschale? Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Hinweis

Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »

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