Pflegehilfsmittelpauschale schnell und unbürokratisch beantragen

Pflegen Sie in häuslicher Umgebung einen Angehörigen mit Pflegegrad? Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich, auf die Sie nach § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XI ein Anrecht haben, kann ganz unbürokratisch in Anspruch genommen werden. Ein Weg ist sich den benötigten Bedarf einfach bei uns online zusammenzustellen.

Sie lassen sich einfach die verschiedenen Hilfsmittel, die Ihnen den Alltag der täglichen Pflege erleichtern werden, bequem nach Hause liefern und wir übernehmen den lästigen Papierkram für Sie.

Sichern Sie sich die zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 480 Euro im Jahr, die Ihnen als pflegender Angehöriger gesetzlich zusteht.

Sie erhalten die wichtigen Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenfrei nach Hause geliefert und können den Inhalt des PflegehilfeSets jederzeit nach Ihren Wünschen verändern.  Natürlich ohne Vertragsbindung – Sie gehen kein Risiko ein.

Inhalt
kostenfreie PflegehilfsmittelZuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat

Bestellen Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel kostenfrei mit dem PflegehilfeSet. Die Pflegekasse übernimmt bei vorliegendem Pflegegrad die Kosten, wir übernehmen für Sie die Abrechnung.

Unkomplizierte Beantragung und Abrechnung der Pflegehilfsmittelpauschale

Als pflegender Angehöriger haben Sie eine hohe Verantwortung, wenn Sie ein Familienmitglied zu Hause pflegen und betreuen. Das PflegehilfeSet ist für Sie bei entsprechendem Bedarf komplett zuzahlungsfrei. Ihnen entstehen keine zusätzlichen oder versteckten Kosten und wir versenden Ihr PflegehilfeSet versandkostenfrei an Ihre Wunschadresse.

Der Anspruch auf den Betrag von bis zu 40 Euro brutto ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmung des § 40 SGB XI. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegehilfsmittelpauschale ist ein anerkannter Pflegegrad des Patienten. Auch wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, steht Ihnen die Pauschale zu. 

Produkte des PflegehilfeSets

Auswahl

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

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Pflegehilfsmittel kostenlos erhalten

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder sind selbst pflegebedürftig? Sichern Sie sich das PflegehilfeSet im Wert von bis zu 40,- Euro!

So erhalten Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet.

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Bestellung

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

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Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

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Beantragung

Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

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Abwicklung

Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.

Pflegehilfsmittel auswählen

Die Pflegehilfsmittelpauschale für Ihr PflegehilfeSet

Stellen Sie sich Ihr Set in unserem Konfigurator individuell aus den folgenden Pflegehilfsmitteln zusammen:

  • Einmal-Schutzschürzen
  • Händedesinfektion
  • Mundschutz
  • Flächendesinfektion
  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge

Alle Pflegehilfsmittel beziehen wir von renommierten Herstellern und garantieren Ihnen eine erstklassige Qualität im täglichen Gebrauch.

Bei der individuellen Konfiguration wählen Sie sowohl die gewünschten Pflegehilfsmittel als auch die Anzahl im Rahmen der verfügbaren Pauschale von bis zu 40 € brutto selbst aus. Dank der Pflegehilfsmittelpauschale erhalten Sie jeden Monat pünktlich und zuverlässig wichtige Hilfsmittel zur Unterstützung der täglichen Pflege.

Sie haben noch Fragen zur Pflegehilfsmittelpauschale? Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Hinweis

Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »

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