Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise zur Bestellung des PflegehilfeSets:
Wählen Sie aus unseren 6 PflegehilfeSets das passende für sich aus. Die Sets haben einen Wert von bis zu 40 € brutto und beinhalten die häufigsten Kombinationen an notwendigen Pflegehilfsmitteln, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihr monatliches PflegehilfeSet bestellen können. Sie benötigen eine andere Zusammenstellung an Pflegehilfsmitteln? Dann nutzen Sie einfach unseren Konfigurator und stellen sich Ihr individuelles PflegehilfeSet im Wert von 40 € zusammen.
Mit unseren PflegehilfeSets versorgen wir Sie regelmäßig und zuverlässig mit qualitativ hochwertigen Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen, Fingerlinge, Hände- und Flächendesinfektionsmitteln, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. Bei der Zusammenstellung der Pflegebox greifen wir auf Pflegehilfsmittel von Markenprodukten zurück, die in der täglichen Pflegearbeit sicher vor Infektionen und Ansteckungen schützen. Sie verringern nachweisbar die Risiken sowohl für die Pflegeperson als auch für den Pflegebedürftigen und sorgen für die bestmögliche Hygiene in der täglichen Versorgung.
Schritt für Schritt zu Ihrem persönlichen PflegehilfeSet
Wählen Sie online eines der 6 vorkonfigurierten PflegehilfeSets oder stellen Sie sich Ihr Set an Pflegehilfsmitteln im Wert von 40,00 € brutto individuell über unseren Konfigurator zusammen.
Unser Kunden-Service hilft Ihnen gern telefonisch bei der Aufnahme Ihrer Antragsdaten und Pflegehilfsmittel-Bestellung weiter.
Telefonnummer: 0800 5015637
Mo. – Do.: | 08:00 – 16:45 Uhr |
Fr.: | 08:00 – 15:00 Uhr |
Senden Sie uns Ihre Antragsformulare einfach ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zu.
E-Mail: info(at)pflegehilfeset.de
Senden Sie uns Ihre Antragsformulare einfach ausgefüllt und unterschrieben kostenfrei per Fax zu.
Fax-Nummer: 0800 1010978
Die Basis für das PflegehilfeSet bildet § 40 SGB XI, nach dem die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 € pro Monat übernimmt. Voraussetzungen dafür sind:
Lassen Sie sich Ihren Anspruch auf Unterstützung nicht entgehen. Wir helfen Ihnen!
Weitere Infos finden Sie hier: Pflegehilfsmittel beantragen, Pflegesachleistung, Pflegebedürftigkeit, Pflegehilfsmittel Liste, Pflegebox
Hier können Sie den Gesetzestext nachlesen:
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend.
(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.