Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise zur Bestellung des PflegehilfeSets:
In vielen Fällen tritt die Pflegebedürftigkeit plötzlich und unerwartet ein. Ein Unfall oder eine Krankheit reißt Betroffene dann aus ihren bisherigen Lebensumständen. Oftmals ist nun die Hilfe von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften notwendig. Neben dem zustehenden Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen stehen den Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro im Monat zu.
Wie Sie als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger diese Leistung bei pflegehilfeset.de als Dauerversorgung beantragen und was sie beinhaltet, haben wir für Sie kurz und knapp zusammengefasst. Gern stehen wir Ihnen auch bei der Antragstellung und Abrechnung mit der Krankenkasse zur Seite.
Pflegehilfsmittel sind einmalig zu nutzende Hilfsmittel, die vor allem in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Sie lindern die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person, die einer Pflegestufe angehört. Zudem tragen sie dazu bei, dass die Pflege hygienisch abläuft. Mit den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist es dem Pflegebedürftigen möglich, ein selbstständigeres Leben zu führen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen nicht komplett aus eigener Tasche gezahlt werden. Dem Betroffenen steht eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro zu, die er auf Antrag nutzen kann.
Für die häusliche Pflege greift die Pflegehilfsmittelpauschale nach dem § 40 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI). Darin steht:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend.
Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.
Wählen Sie aus unseren 6 PflegehilfeSets das passende für sich aus. Die Sets haben einen Wert von bis zu 40 € brutto und beinhalten die häufigsten Kombinationen an notwendigen Pflegehilfsmitteln, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihr monatliches PflegehilfeSet bestellen können. Sie benötigen eine andere Zusammenstellung an Pflegehilfsmitteln? Dann nutzen Sie einfach unseren Konfigurator und stellen sich Ihr individuelles PflegehilfeSet im Wert von 40 € zusammen.
Im Hilfsmittelverzeichnis haben die Spitzenverbände die Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel in unterschiedliche Produktgruppen unterteilt. Durch die Zusammenarbeit herrscht Einheitlichkeit.
Die Produktgruppe 50 bis 53 zählen zu den technischen Hilfsmitteln. Sie werden vorwiegend für die Grundausstattung bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit ausgegeben. Auch wenn sich mit zunehmendem Alter der ganzheitliche Zustand verschlechtert und einzelne Bewegungs- und Handlungsabläufe nicht mehr ohne Hilfsmittel ausgeübt werden können, kommen technische Hilfsmittel zum Einsatz.
Nicht selten werden die Geräte und Hilfsmittel nur leihweise oder gebraucht überlassen. Werden die Hilfen zur selbstständigeren Lebensführung benötigt, unterliegen sie in der Regel einer Eigenbeteiligung.
Die aufgeführten Hilfsmittel der Produktgruppe 54 zählen zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Aufgrund Ihres Anwendungsbereiches und ihrer Beschaffenheit werden sie nur einmalig verwendet.
Dazu zählen:
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen in erster Linie der pflegenden Person den Umgang mit dem Betroffenen erleichtern.
Monatlich stehen Pflegebedürftigen 40 Euro für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Dafür benötigen sie kein Rezept, lediglich ein einmaliger Antrag ist notwendig. Um die Anspruchsberechtigung zu erfüllen, müssen drei Kriterien erfüllt sein:
Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig, um die Pflegehilfsmittel zu beantragen, eine Empfehlung reicht dafür bereits aus. Der Antrag an die Pflegekasse kann formlos erfolgen, muss allerdings drei wichtige Punkte enthalten.
Die meisten Pflegekassen arbeiten mit Vertragspartnern zusammen, die die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bedarfsgerecht und monatlich an die Pflegebedürftigen ausliefern. Natürlich können sich Betroffene auch eigenständig um die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel kümmern, allerdings muss der Mehrbetrag dabei selbst getragen werden.
Standard Systeme ist einer dieser Vertragspartner. Sie können bei uns eines von sechs vorkonfigurierten PflegehilfeSets bestellen und monatlich erhalten oder Sie stellen sich Ihre Pflegehilfsmittel in einem individuelle PflegehilfeSet selbst zusammen. Ihr großer Vorteil ist, dass Sie die Pauschale in Höhe von 40 Euro nicht übersteigen. Wir helfen Ihnen gern bei der Abwicklung der bürokratischen Beantragung und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.
PflegehilfeSet 1 | 100 Einmal-Schutzschürzen 500 ml Händedesinfektion 50x Mundschutz 100 Einmal-Handschuhe |
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PflegehilfeSet 2 | 500 ml Händedesinfektion 500 ml Flächendesinfektion 200 Einmal-Handschuhe 25 saugende Bettschutzeinlagen |
PflegehilfeSet 3 | 100 Einmal-Schutzschürzen 500 ml Händedesinfektion 100 Einmal-Handschuhe 25 saugende Bettschutzeinlagen |
PflegehilfeSet 4 | 100 Einmal-Handschuhe 75 saugende Bettschutzeinlagen |
PflegehilfeSet 5 | 500 ml Händedesinfektion 100 Einmal-Handschuhe 50 saugende Bettschutzeinlagen |
PflegehilfeSet 6 | 100 saugende Bettschutzeinlagen |