Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise zur Bestellung des PflegehilfeSets:
Pflegebedürftigkeit kann leider jeden treffen. Nach einer schweren Krankheit oder einer Operation ist die eigenständige Lebensführung ohne Unterstützung oft nicht mehr möglich, das bisherige Berufsleben muss unter Umständen beendet werden. Auch im Alter lassen die eigenen Kräfte immer mehr nach und die Betroffenen sind auf Hilfe angewiesen.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde eine rechtliche Leitlinie verabschiedet, die einerseits darauf abzielt, so lange wie möglich die häusliche Pflege zu nutzen, aber auch die Bedürfnisse bei unterschiedlichen Erkrankungen und Einschränkungen zu berücksichtigen. Kognitive und körperliche Veränderungen wurden dabei gleichgestellt. Die Einteilung erfolgt in Pflegegrade, die Leistungen wurden angepasst.
Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Als Rechtsgrundlage, um für Pflegegrade Leistungen zu empfangen, gilt die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit in unterschiedlichen Abstufungen. Dafür wurde gemeinsam mit dem Gesetzgeber ein einheitliches System ausgearbeitet, sodass es zu keinen Benachteiligungen zwischen kognitiven und körperlichen Einschränkungen kommt.
Nach der Antragstellung, die im ersten Schritt formlos erfolgen kann, wird ein Termin mit einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vereinbart, der sich den Betroffenen in seinem Lebensumfeld ansieht. Anschließend trifft er anhand einer Skala seine Einschätzung und die Pflegekasse erteilt den Pflegegrad.
Ist ein gültiger Antrag bei der zuständigen Pflegekasse eingegangen, ist seitens der Sachbearbeiter eine Frist von 25 Arbeitstagen einzuhalten. Liegt der betroffene Patient in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung oder ist eine Behandlung zum Zeitpunkt nur in einem Hospiz oder einer ambulanten-palliativen Therapie möglich, muss die Begutachtung innerhalb einer Woche erfolgen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, muss die Pflegekasse je angefangene überschrittene Woche 70 Euro an den Antragsteller zahlen.
Wählen Sie aus unseren 6 PflegehilfeSets das passende für sich aus. Die Sets haben einen Wert von bis zu 40 € brutto und beinhalten die häufigsten Kombinationen an notwendigen Pflegehilfsmitteln, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihr monatliches PflegehilfeSet bestellen können. Sie benötigen eine andere Zusammenstellung an Pflegehilfsmitteln? Dann nutzen Sie einfach unseren Konfigurator und stellen sich Ihr individuelles PflegehilfeSet im Wert von 40 € zusammen.
Wurde von der Pflegekasse ein Pflegegrad anerkannt, bezieht der Betroffene nun automatisch Leistungen. Diese sind unterteilt in Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Leistungen für die teil- oder vollstationäre Pflege.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Teilstationäre Pflege | Vollstationäre Pflege |
1 | 125 Euro | - | - | - |
2 | 316 Euro | 689 Euro | 689 Euro | 770 Euro |
3 | 545 Euro | 1298 Euro | 1298 Euro | 1262 Euro |
4 | 728 Euro | 1612 Euro | 1612 Euro | 1775 Euro |
5 | 901 Euro | 1995 Euro | 1995 Euro | 2005 Euro |
Die Staffelung des Pflegegeldes erfolgt anhand des Pflegegrades. Je höher dieser begutachtet wurde, desto höher fällt auch die Zahlung aus, da der Bedarf dementsprechend höher ist.
Ebenso verhält es sich bei den Pflegesachleistungen. Je größer die Beeinträchtigung, desto mehr Unterstützung braucht es. Pflegegrade, die Leistungen für stationäre oder teilstationäre Pflege erhalten, werden ebenfalls gestaffelt ausgezahlt.
Nicht aufgeführt in den Leistungen der Pflegegrade sind die Pflegehilfsmittel. Dafür stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis werden unterschiedliche Gruppen definiert, die von der Pflegekasse teilweise oder komplett subventioniert werden. Eine vollständige Kostenübernahme erfolgt nur in der Gruppe 54 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Alle anderen Bereiche werden unterstützend behandelt.
Um eine optimale Versorgung der häuslichen Pflege zu gewährleisten, sind hygienische Pflegeartikel notwendig. Damit wird der Schutz vor Infektionen und Krankheiten geboten. Als Angehöriger übernehmen Sie neben Hilfstätigkeiten wie Einkaufen oder Reinigung des Wohnraumes auch die Grundpflege oder leisten Unterstützung bei Toilettengängen sowie der Nahrungsaufnahme. Um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern, zahlt die Pflegekasse eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro. Dafür steht Ihnen folgender Pflegebedarf zur Auswahl:
Standard Systeme bietet Ihnen das Pflegehilfeset monatlich an. Aus sechs vorkonfigurierten Paketen wählen Sie ein Set aus, welches zu Ihren Anforderungen passt. Alternativ können Sie sich das Pflegehilfeset auch individuell zusammenstellen. Wir übersenden es Ihnen zum vereinbarten Termin und übernehmen auch die Abrechnung mit der Pflegekasse. Sie stellen lediglich einen formlosen Antrag bei Ihrem Sachbearbeiter für die Erteilung eines Pflegehilfesets.
Instrumente und Utensilien, die den Alltag erleichtern, gehören in die große Gruppe der technischen Pflegehilfsmittel. Sie werden auf Antrag gewährt und sind mit einem Eigenanteil versehen. Dieser darf nicht mehr als 10 % des Anschaffungspreises betragen, maximal jedoch nicht mehr als 25 Euro.
Dazu zählen:
Die Pflegehilfsmittel sind besonders langlebig und können die häusliche Pflege erleichtern. Dabei ist auch hier die Grundvoraussetzung der Leistung die Anerkennung eines Pflegegrades.
Bei schleichendem und unerwartetem Auftreten einer Pflegebedürftigkeit steht auch die Wohnung des Betroffenen genau auf dem Prüfstand. Stufen, Schwellen oder das Badezimmer sind dabei die größten Hürden und müssen in manchen Fällen barrierefrei umgebaut werden. Auch dafür sieht das Sozialgesetzbuch einen finanziellen Zuschuss der Leistungsträger vor. Auch wenn er nicht zu einer allgemeingültigen Leistung infolge eines Pflegegrades zählt, wird der Umbau mit bis zu 4000 Euro je pflegebedürftiger Person einer Wohnung bezuschusst. Maximal 16.000 Euro können pro Wohneinheit beantragt werden.
Zu einer barrierefreien Anpassung gehören unter anderem:
Die Erbringung der Leistung ist von einem anerkannten Pflegegrad abhängig. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz, bei dem die häusliche Pflege vor der Heimunterbringung steht, ist es von großer Bedeutung, dass der Wohnraum auf die individuellen Bedürfnisse angepasst wird.
Der Weg zu einem anerkannten Pflegegrad und den dazugehörigen Leistungen ist besonders für Erstantragsteller ein Dschungel. Wir fassen Ihnen kurz und knapp die wichtigsten Infos zusammen, wie Sie zu einem anerkannten Pflegegrad und den Leistungen kommen.
Alle Informationen auf dieser sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
Hier finden Sie die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit.