Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise zur Bestellung des PflegehilfeSets:
Ambulant vor stationär – Der Gesetzgeber fördert die häusliche Pflege von Angehörigen in besonderem Maße. Eine Pflegebedürftigkeit kommt in vielen Fällen unerwartet. Nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit kann das Leben des Betroffenen und der Angehörigen vollkommen aus den Fugen geraten, wenn eine selbstständige Alltagsgestaltung nicht mehr möglich ist. Die Pflegebedürftigkeit im Alter kommt eher schleppend und kann daher mit genügend Vorlauf auch vorbereitet werden.
Hilfestellungen bei einfachen Tätigkeiten im Haushalt oder die Begleitung bei sozialen Anlässen kann problemlos von Angehörigen übernommen werden. Gestalten sich die körperlichen und geistigen Einschränkungen schwerwiegender, muss über Hilfeleistungen durch die Pflegekasse und die Beantragung eines Pflegegrades nachgedacht werden. Im Folgenden fassen wir Ihnen die wichtigsten Informationen über die häusliche Pflege zusammen und gehen auch auf die Absicherung der Angehörigen ein, wenn diese die Pflege im eigenen Heim selbst übernehmen möchten.
Ein Pflegegrad und die damit verbundene finanzielle Unterstützung kann ausschließlich durch die Pflegekasse gewährt werden. Somit sollte die Antragstellung schnellstmöglich erfolgen, wenn Sie als Angehöriger merken, dass der Alltag nicht mehr eigenständig geführt werden kann. Im ersten Schritt reicht ein kurzes Schreiben aus, die notwendigen Formulare können Sie jederzeit nachreichen.
Die Pflegekasse wird anschließend den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragen, eine Begutachtung durchzuführen, um den Pflegegrad eindeutig festzulegen. Dafür ist ein einheitliches Schema vorgesehen und die Bewertung erfolgt in einem Punktesystem.
Wählen Sie aus unseren 6 PflegehilfeSets das passende für sich aus. Die Sets haben einen Wert von bis zu 40 € brutto und beinhalten die häufigsten Kombinationen an notwendigen Pflegehilfsmitteln, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihr monatliches PflegehilfeSet bestellen können. Sie benötigen eine andere Zusammenstellung an Pflegehilfsmitteln? Dann nutzen Sie einfach unseren Konfigurator und stellen sich Ihr individuelles PflegehilfeSet im Wert von 40 € zusammen.
Um finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege zu erhalten, muss der Gutachter fest vorgeschriebene Kriterien beobachten.
Anhand der fachlichen Einschätzungen werden die Punkte zu einem Gesamtergebnis ermittelt. Daraus ergibt sich nun die finanzielle Unterstützung und das Anrecht auf Sachleistungen – auch bei der Pflege durch Angehörige.
Entscheidend für die finanzielle Unterstützung ist der gewährte Pflegegrad. Je nachdem, wie groß die Einschränkungen des Betroffenen sind, desto höher wird dieser angesetzt. Somit steigen auch die Leistungen, die die Pflegekasse erbringt, um in der häuslichen Pflege ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Werden die Pflegebedürftigen von Angehörigen betreut und versorgt, wird in der Regel der Betrag der Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft. Die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes ist im Rahmen dieser Zahlung allerdings jederzeit möglich. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Leistungserbringer und dem Kostenträger direkt. Wird der Betrag der Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann im Rahmen der Kombinationspflege eine prozentual anteilige Auszahlung des Pflegegeldes erfolgen.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Entlastungspflege | Verhinderungspflege | Wohnraumanpassung | Pflegehilfsmittelpauschale |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | -- | -- | 125 Euro | -- | Max. 4000 Euro | 40 Euro / Monat |
2 | 316 Euro | 689 Euro | 125 Euro | 1612 Euro | Max. 4000 Euro | 40 Euro / Monat |
3 | 545 Euro | 1298 Euro | 125 Euro | 1612 Euro | Max. 4000 Euro | 40 Euro / Monat |
4 | 728 Euro | 1612 Euro | 125 Euro | 1612 Euro | Max. 4000 Euro | 40 Euro / Monat |
5 | 901 Euro | 1995 Euro | 125 Euro | 1612 Euro | Max. 4000 Euro | 40 Euro / Monat |
Die häusliche Pflege durch einen Angehörigen ist mit Sicherheit für alle Betroffenen der vertrautere Weg. Doch nicht immer lässt sich das verwirklichen. Wenn die eigenen Eltern plötzlich nicht mehr in der Lage sind, den Alltag zu stemmen, die Kinder aber weit weg wohnen, bleibt meist nur die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst mit liebevollen Pflegekräften. Neben dem guten Wissen, dass regelmäßig jemand nach den zu betreuenden Menschen schaut, führt der Pflegedienst genau definierte Leistungen aus.
Übernehmen Sie als Angehöriger die Betreuung eines Pflegebedürftigen, gewährt Ihnen der Gesetzgeber einige Annehmlichkeiten in der sozialen Absicherung.
Die eigene Absicherung gerät durch das Pflegestärkungsgesetz nicht in Gefahr. Alle Beiträge zur Rentenversicherung sowie Ihre Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung werden von der Pflegekasse in vollem Umfang übernommen.
Um dem Pflegebedürftigen den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, muss unter Umständen die Wohnung an den Zustand angepasst werden. Dazu gehört neben barrierefreien Zugängen zu allen Räumen nicht selten auch der Badumbau. Ebenerdige Duschen oder Badewannen mit Eintrittsmöglichkeit sind erforderlich, wenn die Fähigkeit zu steigen oder zu laufen nachlässt. Pflegebetten und die Installation eines Hausnotrufes fallen ebenfalls in diese unterstützenden Maßnahmen.
Die pflegerischen Tätigkeiten durch einen ambulanten Pflegedienst oder pflegende Angehörige verlangen nach besonderen Hygienevorschriften, um die Gefahr einer Infektion zu verringern. Unter pflegehilfeset.de können Sie das Pflegehilfe-Set anfordern, dass ab dem Pflegegrad 1 zusteht. Im Rahmen von 40 Euro monatlich wird die Pflegehilfsmittelpauschale nach dem § 40 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) gewährt. Zu den einmaligen Verbrauchsmittel zählen Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzkleidung oder Desinfektionsmittel. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, aus sechs vorkonfigurierten Sets auszuwählen oder sich Ihre Hilfsmittel zum Verbrauch individuell zusammenzustellen. Die Beantragung und Abrechnung über die Pflegekasse übernehmen wir gern für Sie.
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