Nach dem Pflegestärkungsgesetz und dem SGB XI besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für jeden, der einen anerkannten Pflegegrad vorweisen kann. Darüber hinaus gelten weitere Gründe, die Pflegebox in Anspruch zu nehmen:
- Der Pflegebedürftige muss zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einem betreuten Wohnen leben.
- Mindestens eine Person aus dem privaten Umfeld betreut den Antragsteller. Ein Pflegedienst ist dabei kein Ausschlusskriterium, wenn er unterstützend tätig ist.
Der gesetzliche Anspruch auf die Pflegehilfsmittel beträgt derzeit 40 Euro und kann für schützende Hilfsmittel genutzt werden.