Pflegehilfsmittelkatalog: Überblick über Verbrauchsmittel in der Pflege

Pflegebedürftigen, die von Angehörigen betreut werden, steht nach § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) eine monatliche Pflegepauschale in Höhe von bis zu 40 Euro zu, die für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch eingesetzt werden muss. Der Pflegehilfsmittelkatalog listet die Verbrauchsmittel detailliert auf.

Um diesen Anspruch bei der Pflegekasse geltend zu machen, müssen drei Bedingungen erfüllt werden. Die pflegebedürftige Person muss einen anerkannten Pflegegrad besitzen. Sie muss zu Hause leben. Die Pflege des Patienten muss von Familienangehörigen oder Freunden durchgeführt werden, wobei ein ambulanter Pflegedienst dabei unterstützend mitwirken kann.

Inhalt
monatlichen Pflegehilfsmittel kostenfrei

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat

Bestellen Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel kostenfrei mit dem PflegehilfeSet. Die Pflegekasse übernimmt bei vorliegendem Pflegegrad die Kosten, wir übernehmen für Sie die Abrechnung.

Pflegehilfsmittel bestellen – Unbürokratische Abwicklung durch uns

Die im Pflegehilfsmittelkatalog aufgeführten Hilfsmittel zum Verbrauch können Sie mit Hilfe der Pauschale monatlich kaufen. Dafür ist es nicht nötig, ein Rezept einzureichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Auf Antrag werden bis zu 40 Euro pro Monat erstattet, die für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach dem Pflegehilfsmittelkatalog aufgewendet werden können und somit die pflegende Tätigkeit erleichtern.

Folgende Verbrauchsartikel werden nach dem Pflegehilfsmittelkatalog erstattet:

  • Einmalhandschuhe und Fingerlinge
  • Schutzbekleidung oder Schürzen
  • Aufsaugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
  • Mundschutz und FFP2-Masken
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

Auswahl der Pflegehilfsmittel

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Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

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Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder sind selbst pflegebedürftig? Sichern Sie sich das PflegehilfeSet im Wert von bis zu 40,- Euro!

So erhalten Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet.

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Bestellung

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Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

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Beantragung

Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

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Abwicklung

Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.

Pflegehilfsmittel auswählen

PflegehilfeSet nach dem Pflegehilfsmittelkatalog konfigurieren

Monatlich übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die im Pflegehilfsmittelkatalog einzeln aufgeführt sind. 

Haben Sie einen Pflegegrad und möchten die Unterstützung durch die Pflegehilfsmittelpauschale? Stellen Sie sich die benötigten Artikel ganz einfach hier zusammen. Wir reichen Ihren Antrag bei der Pflegekasse ein und kümmern uns um die zuverlässige monatliche Belieferung an Ihren Wunschort. Sollte sich Ihr Bedarf einmal ändern, können Sie Ihr PflegehilfeSet jederzeit neu zusammenstellen.

Damit Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht, übernehmen wir nicht nur die Beantragung und die Lieferung, sondern auch die Abrechnung mit der Krankenkasse. 

Pflegehilfsmittelkatalog definiert Verbrauchsmittel

Die im Pflegehilfsmittelkatalog aufgeführten Hilfsmittel zum Verbrauch sollen Sie als pflegenden Angehörigen in der täglichen Arbeit vor Infektionen und Ansteckung schützen. Die tägliche Hygiene für die Pflegeperson und den Patienten steht dabei im Vordergrund.

  • Einmalhandschuhe und Fingerlinge: Schutz des Pflegebedürftigen und des pflegenden Angehörigen vor Infektionen und Krankheiten durch Keime oder Verunreinigungen.
  • Schutzbekleidung oder Schürzen: Einmal-Schutzschürzen sowie Servietten schützen die pflegende Person bzw. die Pflegeperson vor Verunreinigungen bei der täglichen Pflegearbeit.
  • Aufsaugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch: Schutz vor Verunreinigungen des Bettes durch Körperflüssigkeiten
  • Mundschutz und FFP2-Masken: Verringerung der Ansteckungsgefahr bei erkrankten Patienten 
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen: Hygienische Desinfektion zum Schutz vor Infektionen und Krankheiten.
Hinweis

Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »

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