Mehr als 5 Millionen Mitglieder zählt die aktuell drittgrößte Kranken- und Pflegekasse. Hinsichtlich des Leistungsportfolios können die Versicherten aus einem breiten Angebot schöpfen. Auch im Service hat die DAK überzeugend gearbeitet.

Neben der Krankenversicherung bietet die DAK auch ein breites Spektrum an Pflegeleistungen an und ermöglicht vielen Versicherten ein ausgezeichnetes Angebot.

Inhalt

Alle Pflegeleistungen der DAK im Überblick

Gestaffelt nach den unterschiedlichen Pflegegraden, variieren die Pflegeleistungen. Dabei sind sie an die gesetzlichen Vorgaben gekoppelt, die so aufgestellt sind, dass ein selbstständiges Leben auch bei Pflegebedürftigkeit möglich ist.

Leistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld

332 €

573 €

765 €

947 €

Pflegesachleistung

761 €

1.432 €

1.778 €

2.200 €

teilstationäre Pflege

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

vollstationäre Pflege

125 €

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Zuschlag zum Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege

– max. 12 Monate: 5 %

– max. 24 Monate: 25 %

– max. 36 Monate: 45 %

– mehr als 36 Monate: 70 %

Verhinderungspflege im Jahr

1.612 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

Entlastungsbetrag

125 €

125 €

125 €

125 €

125 €

Wohnraumanpassung pro Maßnahme

4.000 €

4.000 €

4.000 €

4.000 €

4.000 €

Pflegehilfsmittelpauschale

40 €

40 €

40 €

40 €

40 €

Wohngruppenzuschlag

214 €

214 €

214 €

214 €

214 €

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Antragstellung bei der DAK

Um Zeit und Bürokratie zu sparen, bietet die DAK an, einen Großteil der Anträge in einem separaten Bereich gleich online zu stellen. Dafür ist kein Mitglieder-Account notwendig. Lediglich die Versicherungsdaten müssen bereitgehalten werden. Um Pflegeanliegen zu klären, kann somit auch ein Angehöriger mithelfen. Hier sind die einzelnen Leistungen übersichtlich aufgelistet, zusätzlich stehen die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verfügung. Daran erkennen die Betroffenen sofort, ob sie einen Anspruch haben und in welcher Höhe dieser besteht. Die DAK nimmt an dieser Stelle auch den Erstantrag zur Pflegebedürftigkeit entgegen, die abschließende Prüfung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Einteilung der Pflegegrade, die den Pflegeleistungen zugrunde liegt, erfolgt in folgenden Unterteilungen:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung)

Die wichtigsten Links zusammengefasst:

Kontakt zur DAK

Die Krankenkasse bietet einen ausgezeichneten Service für ihre Mitglieder an. Von der Vor-Ort-Beratung bis hin zu einer telefonischen Hotline oder Videoberatung sind die Mitarbeiter für die Versicherten da. In vielen Städten stehen Servicezentren zur Verfügung, in denen persönliche Anliegen geklärt werden können. Zudem können Sie Kontakt über die DAK-App inklusive der Dokumentenübermittlung aufnehmen.

Postanschrift

  • DAK-Gesundheit Postzentrum, 22788 Hamburg (für Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg,
    Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein)
  • DAK-Gesundheit Postzentrum, 22778 Hamburg (für Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen)
  • DAK-Gesundheit Postzentrum, 22777 Hamburg (für Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)

Service-Hotline: 04032 5325555 (zum Ortstarif)

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