Pflegehilfsmittelverzeichnis: Ansprüche für Pflegebedürftige

Angehörige zu pflegen, ist eine große Herausforderung, vor allem wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich und unerwartet eintritt. Nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter können Menschen sich häufig nicht mehr selbstständig versorgen und sind auf die Hilfe anderer angewiesen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der deutschen Pflegekassen ist ein detaillierter Katalog, der alle Hilfsmittel für die Pflege aufführt.

Mit dieser Richtlinie können Sie sich als pflegender Angehöriger oder Pflegebedürftiger sicher durch den Alltag bewegen. Die aufgeführten Hilfsmittel werden unterstützend eingesetzt und erleichtern Alltag und Pflegetätigkeit. Im Folgenden haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Inhalt
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Was ist das Pflegehilfsmittelverzeichnis?

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist eine Auflistung aller Hilfsmittel, die in der Pflege benötigt werden. Der Spitzenverband der deutschen Pflegekassen hat es erarbeitet und in unterschiedliche Produktgruppen unterteilt. Sowohl technische Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch sind Bestandteile des Kataloges. Über die Inanspruchnahme der Hilfsmittel entscheidet die Pflegekasse nach einem entsprechenden Antrag.

Voraussetzung für eine Antragstellung aus dem Hilfsmittelverzeichnis der Pflege ist ein anerkannter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 sowie die Betreuung und Pflege durch einen Angehörigen zu Hause. Ein Pflegedienst kann dabei unterstützend einwirken. Die Pflegehilfsmittel werden entweder von der Pflegekasse bezahlt oder verliehen. Bei technischen Hilfsmitteln müssen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 % leisten, jedoch maximal 25 Euro.

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Inhalte des Pflegehilfsmittelverzeichnisses

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachgegenstände, welche die selbstständige Lebensführung in der häuslichen Pflege ermöglichen. Technische Hilfsmittel erleichtern dem Pflegebedürftigen den Alltag. Dazu gehören Prothesen, Gehhilfen spezielle Pflegebetten oder Geräte zur Linderung von Beschwerden. Ergänzend dazu sind Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch wie saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Körperschürzen für die Pflegeperson von Bedeutung, um den hygienischen Anforderungen gerecht zu werden.

  • Gruppe 01 – Absauggeräte für Atmungsorgane und Brust
  • Gruppe 02 – Adaptionshilfen im häuslichen Bereich
  • Gruppe 03 – Applikationshilfen
  • Gruppe 04 – Bade- und Duschhilfen im häuslichen Bereich
  • Gruppe 05 – Bandagen
  • Gruppe 06 – Bestrahlungsgeräte für die Haut
  • Gruppe 07 – Blindenhilfsmittel für Innenraum, Außenbereich und Straßenverkehr
  • Gruppe 08 – Einlagen für die Füße
  • Gruppe 09 – Elektrostimulationsgeräte
  • Gruppe 10 – Gehhilfen für Innenraum, Außenbereich und Straßenverkehr
  • Gruppe 11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus
  • Gruppe 12 – Hilfsmittel bei Tracheostoma
  • Gruppe 13 – Hörhilfen
  • Gruppe 14 – Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • Gruppe 15 – Inkontinenzhilfen
  • Gruppe 16 – Kommunikationshilfen
  • Gruppe 17 – Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Gruppe 18 – Kranken-/Behindertenfahrzeug für Innenraum, Außenbereich und Straßenverkehr
  • Gruppe 19 – Krankenpflegeartikel für den häuslichen Bereich
  • Gruppe 20 – Lagerungshilfen
  • Gruppe 21 – Messgeräte für Körperzustände/-funktionen
  • Gruppe 22 – Mobilitätshilfen
  • Gruppe 23 – Orthesen/Schienen
  • Gruppe 24 – Prothesen
  • Gruppe 25 – Sehhilfen
  • Gruppe 26 – Sitzhilfen
  • Gruppe 27 – Sprechhilfen
  • Gruppe 28 – Stehhilfen
  • Gruppe 29 – Stomaartikel
  • Gruppe 31 – Schuhe
  • Gruppe 32 – therapeutische Bewegungsgeräte
  • Gruppe 33 – Toilettenhilfen
  • Gruppe 34 – Haarersatz
  • Gruppe 35 – Epithesen
  • Gruppe 36 – Augenprothesen
  • Gruppe 37 – Brustprothesen
  • Gruppe 38 – Armprothesen
  • Gruppe 50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • Gruppe 51 – Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
  • Gruppe 52 – Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
  • Gruppe 53 – Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
  • Gruppe 54 – zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Gruppe 98 – sonstige Pflegehilfsmittel
  • Gruppe 99 – Verschiedenes

Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Bei einem anerkannten Pflegegrad und einem entsprechenden Antrag prüft die Pflegekasse für jedes einzelne Pflegeprodukt die Notwendigkeit. Dabei muss nicht zwingend eine ärztliche Anordnung vorliegen. Nach erfolgter Genehmigung können Sie die Produkte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis bestellen.

Die Grundlage bildet ein anerkannter Pflegegrad, der unmittelbar nach Auftreten der Pflegebedürftigkeit gestellt werden muss und nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erteilt wird. Dafür gibt es vorgeschriebene Kriterien, die in einer Punkteskala bewertet werden:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhalten und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wurde ein Pflegegrad erteilt, kann nun im angemessenen Rahmen und hinsichtlich der Einschränkungen das gewünschte Pflegehilfsmittel beantragt werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestellen

Neben den technischen Hilfsmitteln zählen auch Hilfsmittel zum einmaligen Gebrauch in das Pflegehilfsmittelverzeichnis. Sie sind unter der Produktgruppe 54 aufgeführt und unterstützen die Pflegeperson in der Grundpflege des Patienten. Dabei sind die einzelnen Bestandteile nicht wiederverwendbar, sie werden nach jeder Benutzung entsorgt.

Um in der häuslichen Pflege ausreichend versorgt zu sein, steht dem Pflegebedürftigen eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von aktuell 40 Euro zur Verfügung. Geregelt ist die regelmäßige Kostenübernahme in § 40 Sozialgesetzbuch XI. Bei einem anerkannten Pflegegrad erfolgt ein einmaliger Antrag bei der zuständigen Pflegekasse und Sie können sich bei uns Ihr persönliches PflegehilfeSet zusammenstellen. Das Hilfsmittelverzeichnis schreibt die einzelnen Artikel genau vor:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Einwegschürzen
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • Mundschutz
  • FFP2-Masken
  • Schutzservietten mit Auffangtasche
  • Fingerlinge

Sie können sich aus diesen Artikeln ein individuelles PflegehilfeSet auswählen, das maßgeschneidert Ihren Anforderungen entspricht

Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch sind notwendig, um die Pflegeperson und den Pflegebedürftigen vor einer Ansteckung mit Infektionen und Krankheiten zu bewahren. Gleichzeitig dienen sie als Hilfsmittel bei der täglichen Körperpflege und ebenso als Alltagserleichterung bei körperlichen Beeinträchtigungen. So sorgen Bettschutzeinlagen dafür, dass bei einer Blasenschwäche Möbel und Kleidung trocken bleiben, auch wenn Körperflüssigkeiten unkontrolliert abgehen. Ein Mundschutz sowie Einmalhandschuhe schützen vor Keimen und vor dem ungewollten Kontakt mit Urin oder Blut. Mit den Flächendesinfektionsmitteln lassen sich kontaminierte Stellen leicht reinigen.

PflegehilfeSet beantragen und bestellen

Der Antrag auf die Hilfsmittel für den Verbrauch kann formlos bei der Pflegekasse erfolgen. Der Bedarf wird hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit ermittelt und erteilt. Sollte Ihr Antrag im ersten Versuch nicht bewilligt werden, lohnt sich das Widerspruchsverfahren, im Extremfall hilft auch der Gang zum Sozialgericht, um einen positiven Bescheid zu bewirken.

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Name des zu pflegenden Patienten
  • Geburtsdatum
  • und Art der benötigen Pflegehilfsmittel

Nachweise der Gutachten und des erteilten Pflegegrades sind nicht notwendig. Es reicht aus, darauf zu verweisen. Wird der Antrag bewilligt, fallen die Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch unter den Bereich der Pflegesachleistung.

Damit Sie jederzeit mit schützenden Hilfsmitteln versorgt sind, bestellen Sie Ihr PflegehilfeSet einmalig bei uns und erhalten es jeden Monat gratis nach Hause geliefert. Den Antrag bei und die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie. Ihr PflegehilfeSet können Sie jederzeit anpassen, wenn es Ihre Pflegesituation erfordert.

Hinweis

Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »

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