Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zuzahlungsfrei bestellen
Pflegebedürftige haben nach § 40 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der den Alltag erleichtert. Lediglich ein Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegepatienten gestellt werden, damit die Kostenübernahme von 40 Euro im Monat erfolgen kann. Für die Gewährung dieses Zuschusses müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anerkannter Pflegegrad bei dem pflegebedürftigen Patienten
- Der Pflegebedürftige wird zu Hause versorgt
- Der Pflegebedürftige muss von einem Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt und betreut werden
Unter pflegehilfeset.de können Sie als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger Pflegehilfsmittel bestellen, die Sie ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen online konfigurieren können.

Bestellen Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel kostenfrei mit dem PflegehilfeSet. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wir übernehmen für Sie die Abrechnung.
Pflegehilfsmittel bestellen – Abwicklung durch uns
Wir übernehmen für Sie die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse. Da die Kosten für die benötigten Pflegehilfsmittel zu 100 % übernommen werden, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Gebühren, wenn Sie über pfleghilfeset.de Ihre Pflegehilfsmittel bestellen. Die einmalige Konfiguration, die Sie jederzeit nach Ihren Bedürfnissen anpassen können, die schnelle Lieferung und die Abwicklung aller Vorgänge mit der Kasse durch uns, ersparen Ihnen oder Ihrem pflegenden Angehörigen Zeit.
Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder sind selbst pflegebedürftig? Sichern Sie sich das PflegehilfeSet im Wert von 40,- Euro?!
So bekommen Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet nach Hause.
Bestellung
Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.
Lieferung
In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

Beantragung
Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Abwicklung
Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.
Welche Pflegehilfsmittel können Sie bestellen?
Die Pflegekassen schreiben eindeutig vor, welche Pflegehilfsmittel Sie im Rahmen des monatlichen Zuschusses bestellen dürfen. Alle Pflegehilfsmittel müssen zum Verbrauch bestimmt sein und die Pflege des Patienten erleichtern. Dazu gehören Schutzartikel, die den Pflegebedürftigen, Sie als Pflegenden bzw. den ambulanten Pflegedienst in der täglichen Versorgung vor Infektionen und Krankheitskeimen schützen sollen. Folgende Pflegehilfsmittel können Sie bestellen:
- Mundschutz: Zum Schutz vor Krankheitserregern
- Einmalhandschuhe: Zum Schutz vor Keimen, Verunreinigungen, ansteckenden Krankheiten und Infektion
- Fingerlinge: Zum Schutz vor Krankheitserregern Einmalschutzschürzen: Zum Schutz der Pflegepersonen vor Verunreinigungen. Die Schürzen sind wasserfest
- Bettschutzeinlagen: Zur Aufnahmen von Körperflüssigkeiten und für einen besseren Komfort des Pflegebedürftigen
- Händedesinfektion: Zum Schutz vor Infektionen und Krankheitserregern
- Flächendesinfektion: Zur Risikominimierung von Infektionen und zur Reinigung von Sanitär- und Wohnräumen
Sie können die Pflegehilfsmittel im Rahmen der Kostenübernahme von 40,00 € nach individuellen Bedürfnissen bestellen oder eines unserer sechs vorkonfigurierten Sets auswählen.
Pflegehilfsmittel bestellen und bequem per Post erhalten
Wenn Sie sich entschieden haben, den monatlichen Zuschuss nach § 40 SGB XI zu beantragen und dafür Pflegehilfsmittel zu bestellen, sind wir Ihnen gern dabei behilflich. Sprechen Sie uns an. Nachdem Sie die für sich, Ihren pflegebedürftigen Angehörigen oder Ihren Pflegedienst notwendigen Pflegehilfsmittel ausgewählt haben, erhalten Sie diese bequem monatlich per Post zugeschickt – ohne weiteren organisatorischen Aufwand.
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »