Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise zur Bestellung des PflegehilfeSets:
Pflegebedürftige haben nach § 40 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der den Alltag erleichtert. Lediglich ein Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegepatienten gestellt werden, damit die Kostenübernahme von 40 Euro im Monat erfolgen kann. Für die Gewährung dieses Zuschusses müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Unter pflegehilfeset.de können Sie als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger Pflegehilfsmittel bestellen, die Sie ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen online konfigurieren können oder als eines unserer sechs vorkonfigurierten Pflegesets monatlich zugesendet bekommen.
Wir übernehmen auf Wunsch gern die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse. Da die Kosten für die benötigten Pflegehilfsmittel zu 100 % übernommen werden, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Gebühren, wenn Sie über pfleghilfeset.de die Pflegehilfsmittel bestellen. Die einmaligeKonfiguration, die Sie jederzeit nach Ihren Bedürfnissen anpassen können, die schnelle Lieferung und die unproblematische Abwicklung aller Kosten ersparen Ihnen oder Ihrem pflegenden Angehörigen Zeit. Das Pflegehilfeset ist jederzeit kündbar.
Wählen Sie aus unseren 6 PflegehilfeSets das passende für sich aus. Die Sets haben einen Wert von bis zu 40 € brutto und beinhalten die häufigsten Kombinationen an notwendigen Pflegehilfsmitteln, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihr monatliches PflegehilfeSet bestellen können. Sie benötigen eine andere Zusammenstellung an Pflegehilfsmitteln? Dann nutzen Sie einfach unseren Konfigurator und stellen sich Ihr individuelles PflegehilfeSet im Wert von 40 € zusammen.
Die Pflegekassen schreiben eindeutig vor, welche Pflegehilfsmittel Sie im Rahmen des monatlichen Zuschusses bestellen dürfen. Alle Pflegehilfsmittel müssen zum Verbrauch bestimmt sein und die Pflege des Patienten erleichtern. Dazu gehören Schutzartikel, die den Pflegebedürftigen, Sie als Pflegenden bzw. den ambulanten Pflegedienst in der täglichen Versorgung vor Infektionen und Krankheitskeimen schützen sollen. Folgende Pflegehilfsmittel können Sie bestellen:
Sie können die Pflegehilfsmittel im Rahmen der Kostenübernahme von 40,00 € nach individuellen Bedürfnissen bestellen oder eines unserer sechs vorkonfigurierten Sets auswählen.
Wenn Sie sich entschieden haben, den monatlichen Zuschuss nach § 40 SGB XI zu beantragen und dafür Pflegehilfsmittel zu bestellen, sind wir Ihnen gern dabei behilflich. Sprechen Sie uns an. Nachdem Sie die für sich, Ihren pflegebedürftigen Angehörigen oder Ihren Pflegedienst notwendigen Pflegehilfsmittel ausgewählt haben, erhalten Sie diese bequem monatlich per Post zugeschickt – ohne weiteren organisatorischen Aufwand.
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »