Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zuzahlungsfrei bestellen

Pflegebedürftige haben nach § 40 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die den Alltag erleichtern. Es muss lediglich ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegepatienten gestellt werden, damit die Kostenübernahme von bis zu 40 Euro im Monat erfolgen kann. Für die Gewährung dieses Zuschusses müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anerkannter Pflegegrad bei dem pflegebedürftigen Patienten
  • Der Pflegebedürftige wird zu Hause versorgt
  • Der Pflegebedürftige muss von einem Angehörigen gepflegt und betreut werden. Ein ambulanter Pflegedienst darf dabei unterstützen.

Bei uns können Sie als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger Pflegehilfsmittel bestellen, die Sie ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen zusammenstellen können. Den Antrag bei der Kasse übernehmen wir im Anschluss für Sie. 

Inhalt
kostenfreie Pflegehilfsmittel

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat

Bestellen Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel kostenfrei mit dem PflegehilfeSet. Die Pflegekasse übernimmt bei vorliegendem Pflegegrad die Kosten, wir übernehmen für Sie die Abrechnung.

Pflegehilfsmittel bestellen – Abwicklung durch uns

Wir übernehmen für Sie die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse. Da die Kosten für die benötigten Pflegehilfsmittel zu 100 % übernommen werden, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Gebühren, wenn Sie bei uns Ihre Pflegehilfsmittel bestellen.

Die einmalige Konfiguration, die Sie jederzeit nach Ihren Bedürfnissen anpassen können, die schnelle Lieferung und die Abwicklung aller Vorgänge mit der Kasse durch uns, ersparen Ihnen oder Ihrem pflegenden Angehörigen viel Zeit.

Produkte des PflegehilfeSets

Auswahl

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

Mehr zu den Produkten

Pflegehilfsmittel kostenlos erhalten

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder sind selbst pflegebedürftig? Sichern Sie sich das PflegehilfeSet im Wert von bis zu 40,- Euro!

So erhalten Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet.

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Bestellung

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

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Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

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Beantragung

Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

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Abwicklung

Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.

Pflegehilfsmittel auswählen

Welche Pflegehilfsmittel können Sie bestellen?

Die Pflegekassen schreiben eindeutig vor, welche Pflegehilfsmittel Sie im Rahmen des monatlichen Zuschusses bestellen dürfen. Alle Pflegehilfsmittel müssen zum Verbrauch bestimmt sein und die Pflege des Patienten erleichtern. Dazu gehören vor allem Schutzartikel, die den Pflegebedürftigen, Sie als Pflegenden bzw. den ambulanten Pflegedienst in der täglichen Versorgung vor Infektionen und Krankheitskeimen schützen sollen.

Folgende Pflegehilfsmittel können Sie bestellen:

Pflegehilfsmittel bestellen und versandkostenfrei erhalten

Wenn Sie sich entschieden haben, den monatlichen Zuschuss nach § 40 SGB XI zu beantragen und Pflegehilfsmittel zu bestellen, sind wir Ihnen gern dabei behilflich. Sollten Sie beim ausfüllen des Online-Antrags Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Unter unserer Service-Hotline sind wir für Sie erreichbar.

Nachdem Sie die für sich, bzw. Ihren pflegebedürftigen Angehörigen die notwendigen Pflegehilfsmittel ausgewählt haben und den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie diese monatlich per DHL zugeschickt – versandkostenfrei ohne weiteren organisatorischen Aufwand.

Hinweis

Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »

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