Manchmal können die geliebten Angehörigen nicht mehr so wie sie gern möchten. Die Mobilität verschlechtert sich, das Gedächtnis funktioniert nicht mehr wie gewünscht oder alltägliche Dinge werden schwerer. Häufig ist eine Pflegebedürftigkeit der Grund. Bestehen bereits erhebliche Beeinträchtigungen, kommt der Pflegegrad 2 in Betracht. Auch wenn sich nach einer Krankheit oder einem medizinischen Eingriff die Fertigkeiten nicht verbessern, sollte eine Begutachtung für den Pflegegrad 2 in Erwägung gezogen werden.

Der Gesetzgeber sieht dafür eine Vielzahl an finanziellen und sachlichen Leistungen vor, die für ein selbstständigeres Leben in Anspruch genommen werden sollen. Betroffene und Angehörige lassen sich damit entlasten.

Inhalt

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Der Stellenwert des Pflegegrades 2 ist hoch, hier greift schon eine große finanzielle Unterstützung. Dafür muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei seiner Begutachtung nach einem Punktesystem eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit feststellen. Der zeitliche Pflegeaufwand ist hierfür irrelevant.

Als Orientierung für pflegende Angehörige gibt es einige Merkmale, die das Erkennen erleichtern. So gilt das Anfangsstadium der Demenz als Anzeichen, bei der Pflegekasse vorstellig zu werden. Funktioniert die Grundpflege nicht mehr ohne Unterstützung oder wird bei Toilettengängen sowie dem An- und Auskleiden Hilfe benötigt, sollte ebenfalls der Pflegegrad 2 in Betracht gezogen werden.

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So erhalten Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet.

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Bestellung

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

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Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

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Beantragung

Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

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Abwicklung

Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.

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Leistungen bei Pflegegrad 2

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden kognitive und körperliche Erkrankungen gleichgestellt. Zudem wird die häusliche Pflege gefördert. Doch mit einem Pflegegrad 2 kann bereits eine stationäre Betreuung in einer Einrichtung erwogen werden. Vor allem dann, wenn keine Angehörigen in der Nähe wohnen oder in der Lage sind, sich ausreichend um den Betroffenen zu kümmern. Darüber hinaus stehen Menschen mit einem Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen zu.

Beratungsleistungen

Sie oder Ihr Angehöriger sind pflegebedürftig und möchten gern mehr über die nächsten Schritte erfahren? Ihre zuständige Pflegekasse bietet Ihnen Beratungstermine an, die Sie wahrnehmen können, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren. Beobachten Sie Ihren Angehörigen genau, um zu erkennen, wann seine Fähigkeiten weiter abnehmen und vielleicht eine erneute Begutachtung stattfinden sollte.

Darüber hinaus bieten die Pflegekassen auch intensive Pflegekurse an, in denen Fertigkeiten erlernt werden, um die Grundpflege oder Hilfestellungen beim Zubettbringen zu erleichtern. Gleichzeitig erfahren Sie darin auch, wie Sie mit psychischen Ängsten und Sorgen umgehen müssen, falls Sie damit konfrontiert werden.

Unterstützende Leistungen

Neben der finanziellen Unterstützung, der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder der stationären Betreuung – auch als Kurzzeit- oder Verhinderungspflege – gibt es noch weitere Leistungen, die Sie mit einem Pflegegrad 2 nutzen können. Mit dem Entlastungsbeitrag haben Sie die Möglichkeit für

  • einen Alltagsbegleiter,
  • die Teilnahme an Betreuungsgruppen zur Aktivierung
  • eine Haushaltshilfe.

PflegehilfeSet

Jedem Pflegebedürftigen – unabhängig von dem Pflegegrad – stehen Pflegehilfsmittel zum einmaligen Verbrauch zur Verfügung. Dafür hat der Gesetzgeber die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich festgeschrieben. Wir bieten Ihnen dafür unser PflegehilfeSet. Sie bestimmen nach Ihrem individuellen Bedarf den Inhalt. Der Antrag auf die Pflegehilfsmittelpauschale erfolgt formlos bei Ihrer Pflegekasse. Wir übernehmen für Sie die bürokratische Abwicklung und rechnen direkt mit dem Leistungsträger ab. Das PflegehifeSet erhalten Sie monatlich von uns zugeschickt. Treffen Sie Ihre Wahl aus folgenden Hilfsmitteln:

  • Mundschutz
  • FFP2-Masken
  • Einmal-Schutzschürzen
  • Saugende Betteinlagen
  • Fingerlinge
  • Flächendesinfektion
  • Hautdesinfektion
  • Einmalhandschuhe
  • Einmal-Schutzserviette mit Auffangtasche

Die Leistungen im Überblick:

Art der Leistung Höhe der Leistung
Pflegegeld 332 Euro / Monat
Pflegesachleistungen 761 Euro / Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro / Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro / Jahr
Tages- und Nachtpflege 689 Euro / Monat
Vollstationäre Pflege 770 Euro / Monat
Entlastungsgeld bis 125 Euro / Monat
Pflegehilfsmittelpauschale bis zu 40 Euro / Monat
Hausnotruf 25 Euro / Monat
Zuschuss zu Wohngruppen 214 Euro / Monat
Anpassung des Wohnraumes 4.000 Euro einmalig

Vorteile für die Beantragung

Tritt eine Pflegebedürftigkeit unerwartet auf oder verschlechtert sich der Zustand mit der Zeit, ist es sinnvoll und wichtig, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen und das weitere Vorgehen festzulegen. So können frühzeitig unterstützende Maßnahmen ergriffen werden, um den Pflegebedürftigen ein selbstständigeres Leben zu ermöglichen. Bei der Erteilung des Pflegegrades 2 werden nicht nur pflegerische Maßnahmen durchgeführt, aktivierende und mobilisierende Therapien sind ebenfalls ein wichtiger Baustein. Neben den Angehörigen empfindet auch der Betroffene selbst die Hilfe als eine Erleichterung.

Hinweis

Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »

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