Antrag auf Pflegehilfsmittel: Das müssen Sie beachten
Im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit haben Sie als Betroffener nach § 40 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ein Anrecht auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro im Monat, die für die körperliche Pflege aufgewendet werden. Dazu müssen Sie nichts weiter machen, außer einen Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen, für den kein Rezept erforderlich ist.
Standard Systeme ist seit über 50 Jahren mit seiner Erfahrung im Pflegebereich tätig und bietet Ihnen die Pflegehilfsmittel auf Antrag an. Im Folgenden haben wir für Sie zusammengefasst, wie Sie den Antrag auf Kostenübernahme rechtssicher stellen und was Sie über die Verbrauchsmittel wissen müssen.

Bestellen Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel kostenfrei mit dem PflegehilfeSet. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wir übernehmen für Sie die Abrechnung.
Rechtliche Grundlagen für den Antrag auf Pflegehilfsmittel
Der gesetzliche Anspruch für die Verbrauchsmittel sind im § 40 SGB XI festgelegt, der besagt:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.
Die darin enthaltene Pflegehilfsmittelpauschale beträgt 40 Euro im Monat und muss zweckgebunden eingesetzt werden. Die Kosten dafür übernimmt die zuständige Pflegekasse, eine rezeptliche Anordnung eines Arztes ist dafür nicht nötig. Die pauschalen Kosten werden nicht automatisch für jeden Pflegebedürftigen eingeplant, die Übernahme erfolgt erst nach einem Antrag auf Pflegehilfsmittel.
Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.
Leistungsumfang der Pflegehilfsmittelpauschale
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist in verschiedene Produktgruppen (PG) unterteilt, Pflegehilfsmittel sind generell in den PG 50 bis PG 54 zu finden:
- PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie Treppenlifte
- PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperhygiene wie Badewanneneinsätze
- PG 52: Pflegehilfsmittel zur Erhaltung der Mobilität wie Rollatoren
- PG 53: Pflegehilfsmittel zu Linderung von Beschwerden
- PG 54: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Die Produktgruppe 54 umfasst die Hilfsmittel, die zum einmaligen Gebrauch in der Körperpflege und zum Schutz benötigt werden. Sie fallen damit in den Leistungsumfang der Pflegehilfsmittelpauschale. Nach einem erfolgreichen Antrag erhalten Sie:
- Einmalhandschuhe zum Schutz vor Keimen und Desinfektionen sowie ansteckenden Krankheiten
- Mundschutz und Fingerlinge zur Gefahrenabwendung von ansteckenden Krankheiten
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen zum Schutz vor Keimen und Infektionen
- Saugende Bettschutzeinlagen für den einmaligen Gebrauch zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten
- Schutzschürzen und Schutzbekleidung zum Schutz für die Pflegekräfte vor Verunreinigungen und Ausscheidungen
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Bestellung
Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.
Lieferung
In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

Beantragung
Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Abwicklung
Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.
Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen
Die wichtigsten Voraussetzungen, um den Antrag auf Pflegehilfsmittel zu stellen, sind ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 sowie die häusliche Pflege durch einen Angehörigen in den eigenen vier Wänden.
Um die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro im Monat zu erhalten, muss der schriftliche Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Liegt eine besondere Dringlichkeit vor, kann im ersten Schritt der Antrag auf Pflegehilfsmittel formlos telefonisch erfolgen. In den meisten Fällen erhalten Sie anschließend alle Vordrucke und Dokumente per Post zugeschickt und füllen Sie bequem zu Hause aus. Der Antrag auf Pflegehilfsmittel enthält folgende Formulare:
- Anlage 1: Maximalpreisvereinbarung zu den Pflegehilfsmitteln
- Anlage 2: Erklärung zum Erhalt der Pflegehilfsmittel
- Anlage 3: Erklärung der Pflegekasse
- Anlage 4: Antrag auf Kostenübernahme
Relevant für Beantragung der Pflegehilfsmittel sind die Anlagen 2 und 4.
Pflegehilfsmittel Anlage 4: Antragstellung
Die Kostenübernahme für die einmalig nutzbaren Verbrauchsmittel erfolgt im Sinne des § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI.
Im ersten Schritt müssen Sie Ihre vollständigen Daten, bestehend aus:
- Name, Vorname
- Geburtstdatum
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer
- Zuständige Pflegekasse
- Versichertennummer
ausfüllen.
Darüber hinaus haben Sie die Wahl zwischen der vollständigen Kostenübernahme in Höhe von 40 Euro im Monat oder der Beihilfeberechtigung für privat Pflegeversicherungsberechtigte. In beiden Fällen ist für Hilfsmittel der Produktgruppe 54 keine ärztliche Verordnung notwendig.
In der anschließenden Tabelle wählen Sie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Ihren Bedürfnissen aus. Beachten Sie dabei den Höchstbetrag von 40 Euro monatlich, darüber hinaus gehende Kosten müssen vom pflegebedürftigen Patienten selbst getragen werden.
Mit der abschließenden Unterschrift ist Ihr Antrag auf Pflegehilfsmittel der Anlage 4 vollständig ausgefüllt und kann an die zuständige Pflegekasse gesendet werden.
Antrag auf Pflegehilfsmittel Anlage 2: Vertrag über die Versorgung
Bei Standard Systeme haben Sie die Möglichkeit, die Hilfsmittel ganz auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet zum einmaligen Gebrauch zu bestellen. Sie erhalten von Standard Systeme auch den Antrag auf Pflegehilfsmittel Anlage 2 für Ihre Pflegekasse. Vollständig ausgefüllt senden wir die angeforderte Kostenübernahme an die Pflegekasse zurück und bestätigen damit den Erhalt der benötigten Pflegehilfsmittel.
Die rechtlichen Ansprüche sind ebenfalls in § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI verankert. Folgende Punkte müssen dabei ausgefüllt werden:
- Name und Kennung (IK) der Pflegekasse
- Anschrift der zuständigen Pflegekasse
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Versicherten
- Geburtsdatum
- Nummer der Kranken- oder Pflegeversicherung
- Status
- Name des Leistungserbringers
- IK des Leistungserbringers
- Anschrift und Telefonnummer des Leistungserbringers
Mit diesem Formular bestätigen Sie den Erhalt der Pflegehilfsmittel, die Sie in der anschließenden Tabelle erneut mit Anzahl und Gesamtpreis vermerken. Zudem verpflichten Sie sich mit Ihrer Unterschrift, dass alle erhaltenen Produkte zu Ihrer eigenen Verwendung genutzt und nicht an Dritte verliehen oder übereignet werden. Mit Ihrer Signatur und dem Eingangsdatum der Pflegehilfsmittel sowie der Angabe des Versorgungszeitraumes ist der Antrag auf Pflegehilfsmittel Anlage 2 komplett.
Pflegehilfsmittel aus Anlage 4 bei Standard Systeme zusammenstellen
Alle Hilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 SGB XI im Rahmen der Hilfsmittelpauschale bieten wir Ihnen als monatliches PflegehilfeSet an: Die Bestellung des Sets ist für Sie kostenfrei, die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir ebenfalls im Rahmen unserer Dienstleistungen.
Aus sechs vorkonfigurierten PflegehilfeSets wählen Sie das richtige für sich aus oder stellen mit Hilfe unseres Konfigurators die benötigten Produkte zusammen. Anschließend versorgen wir Sie regelmäßig mit den Hilfsmitteln zum Verbrauch. Damit sind Sie und Ihre pflegenden Angehörigen optimal bei der Körperpflege geschützt und minimieren das Risiko vor ansteckenden Infektionen.
Mit der regelmäßigen Lieferung Ihrer Pflegehilfsmittel aus dem Antrag Anlage 4 sparen Sie die Zeit für die Beschaffung und sind zusätzlich flexibel. Anpassungen an das PflegehilfeSet können Sie jederzeit unbürokratisch vornehmen, ebenso ist die Bestellung jederzeit kündbar.
Bestellen Sie bei Standard Systeme Ihr individuelles oder vorkonfiguriertes PflegehilfeSet, dessen Anspruch sich aus dem § 40 SGB XI ergibt und erhalten Sie verbrauchende Hilfsmittel im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale bequem nach Hause geschickt. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für Fragen rund zu Ihrem Antrag auf Pflegehilfsmittel gern zur Verfügung.
Hinweis
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »